Der Bundesvorsitzende Thomas Rachel erklärte am Dienstag in Berlin, entsprechende Forderungen der Linkspartei, von SPD, Grünen und der FDP seien "ethisch hoch problematisch". Das Werbeverbot gehöre zum Schutzkonzept für das ungeborene Leben. Ein Schwangerschaftsabbruch sei kein Eingriff wie jeder andere, erklärte Rachel.
Der EAK-Vorsitzende verwies auf die unabhängigen Beratungsstellen für Frauen in Schwangerschaftskonflikten. Sie erhielten dort alle notwendigen medizinische Informationen und Hilfsangebote. Rachel warnte vor einem erneuten Streit um das Abtreibungsrecht. Die gesetzlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch seien durch mühsame Kompromisse errungen worden. Diese durch eine Streichung des § 219a aufzukündigen wäre "verhängnisvoll".
Die Fraktionen der Linken, der SPD und der Grünen und auch die FDP im Bundestag wollen den § 219a abschaffen oder zumindest reformieren und dafür ein überparteiliches Bündnis schmieden. Anlass ist die Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel, die auf der Internetseite ihrer Praxis über Abtreibungen informiert hatte und dafür auf der Grundlage des § 219a zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Der Paragraf verbietet Publikationen über Abtreibungen des eigenen Vermögensvorteils wegen oder wenn sie "in grob anstößiger Weise" erfolgen.
Anlässlich der Übergabe einer Petition von Hänel an den Bundestag erklärte die Frauenpolitikerin der Grünen-Fraktion, Ulle Schauws, Ärztinnen und Ärzte müssten die Freiheit haben, über Schwangerschaftsabbrüche sachlich und fachlich informieren zu können. Es sei jetzt an den Abgeordneten des Bundestags, für rechtliche Klarheit zu sorgen. Sie hoffe, dass es Anfang kommenden Jahres zu einer Einigung im Sinne der Frauen kommen werde, sagte Schauws.