Der Rechtsstreit um einen Facebook-Post des Schauspielers und Regisseurs Til Schweiger geht weiter. Auch vor dem Landgericht Saarbrücken konnten sich eine Frau aus dem saarländischen Sulzbach und ihr Anwalt nicht mit Schweigers Anwältin gütlich einigen. Sollte dies weiter nicht geschehen, will das Landgericht bis Donnerstag kommender Woche über den Fall entscheiden. Die Saarländerin will per einstweiliger Verfügung erreichen, dass eine Privatnachricht von ihr an Schweiger sowie dessen Antwort von seiner öffentlich zugänglichen Facebook-Seite gelöscht werden.
Die Frau hatte Schweiger in der Messenger-Nachricht gefragt, ob er Deutschland verlassen werde, nachdem die AfD in den Bundestag gewählt wurde. Dies habe er vor der Wahl vom 24. September angekündigt. Der 53-jährige Schauspieler antwortete der Antragstellerin mit der anzüglichen Gegenfrage nach einem "Date" und veröffentlichte die Konversation auf seiner Facebook-Seite. Dabei war auch der Klarname der Frau zu sehen.
Die Frau, eine verrentete frühere Fremdsprachensekretärin, betonte am Freitag vor Gericht, sie sei keine Anhängerin der AfD. Sie habe sich aber über die Wortwahl geärgert, mit der Schweiger Andersdenkende angehe. Mit ihrer Nachricht habe sie auch provozieren wollen. Nachdem sie nicht nur hämische Kommentare, sondern über den Facebook-Messenger auch eine Morddrohung erhalten habe, habe sie ihren Account in dem sozialen Netzwerk gelöscht und rechtliche Hilfe gesucht, sagte sie nach der Verhandlung.
Schweiger erschien nicht persönlich vor Gericht. Seine Rechtsvertreterin, die Hamburger Medienanwältin Stephanie Vendt, erklärte Schweigers Kommentar damit, dieser habe sich über die "Hetze" im Netz geärgert. Zudem sei er von der Frau "erheblich angegriffen" worden. Die Antragstellerin habe sich in einer anderen geschlossenen Facebook-Gruppe mit 25.000 Mitgliedern zudem selbst mit vollem Namen "geoutet". Darin hatte die Frau nach eigenen Angaben rechtlichen Rat in der Sache gesucht.
Der Vorsitzende Richter Martin Jung verwies auf ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 4. Februar 2013. Darin hatten die Hamburger Richter geurteilt, dass Facebook-Einträge gelöscht werden müssen, wenn weder deren Verfasser noch deren Inhalt von öffentlichem Interesse seien.
Der Anwalt der Antragstellerin, Reinhold Heim, kündigte an, Unterlassungserklärungen von allen Medien zu fordern, die in den vergangenen Tagen einen Screenshot des Posts sowie den vollen Namen der Frau veröffentlicht haben.