Als Schutzsuchende zählen Ausländer, die unter Berufung auf humanitäre Gründe nach Deutschland kommen, also etwa Menschen im Asylverfahren, anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention oder auch abgelehnte Asylbewerber, die sich weiter hier aufhalten.
Bei knapp 400.000 Ausländern war aus den Daten im Ausländerzentralregisters (AZR) laut Bundesamt nicht eindeutig ersichtlich, ob es sich um Schutzsuchende handelte oder nicht. Unter den Schutzsuchenden hatten 573.000 (36 Prozent) einen offenen Schutzstatus, über ihren Asylantrag war also nicht entschieden. 872.000 (54 Prozent) verfügten über einen humanitären Aufenthaltstitel, überwiegend war diese Anerkennung jedoch nur befristet (600.000). Bei 158.000 Schutzsuchenden wurde der Antrag auf Asyl abgelehnt, sie waren daher grundsätzlich ausreisepflichtig. In drei Viertel der Fälle war diese Ausreisepflicht aufgrund einer Duldung jedoch vorübergehend ausgesetzt.
Etwa die Hälfte aller Schutzsuchenden kam der Statistik zufolge aus drei Herkunftsländern: Syrien (455.000), Afghanistan (191.000) und dem Irak (156.000). Die meisten Schutzsuchenden mit offenem Schutzstatus waren Afghanen, die Mehrheit der Schutzsuchenden mit befristeter Anerkennung stammte aus Syrien. Die meisten Schutzsuchenden mit abgelehntem Antrag kamen aus Serbien und Albanien.