"Grob verallgemeinernde Aussagen, wie sie sich im Parteiprogramm der AfD finden, darf sich der Staat nicht zu eigen machen", heißt es in einem Beitrag Heinigs für die "Zeit"-Beilage "Christ und Welt". Wenn Alexander Gauland mit einem Zitat des iranischen Revolutionsführers allen muslimischen Vereinigungen pauschal die Verfassungstreue abspreche, "leistet er einen juristischen Offenbarungseid".
Die freiheitliche Verfassungsordnung verlange vom Staat, dass er den Einzelfall in den Blick nimmt, führte der Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Kirchenrecht und Staatskirchenrecht an der Universität Göttingen weiter aus: "Folgerichtig werden in Deutschland einzelne Moscheegemeinden als verfassungsfeindlich verboten, andere werden vom Verfassungsschutz beobachtet, und zugleich kooperiert der Staat mit einer Vielzahl muslimischer Gemeinden in der Sozial-, Integrations- und Bildungsarbeit."
Zur Forderung der Vorsitzenden der AfD-Bundestagsfraktion, Alice Weidel, dass Islamverbände einen Treueeid auf das Grundgesetz leisten sollten, erklärte Heinig: Die demokratische Verfassungskultur halte es zwar aus, dass Parteien "auch in der Religionspolitik in programmatischen Alternativen um die Wählergunst" wetteiferten. Doch sie nehme Schaden, wo die Alternative lediglich darin bestehe, eine Gruppe von Gläubigen "pauschal zu diffamieren" und ihr den "vollen Genuss aller Grundrechte abzusprechen".
Dennoch verortet der Rechtswissenschaftler Heinig die AfD noch auf dem Boden des Grundgesetzes: "Selbst ein gestörtes Verhältnis zur Religionsfreiheit macht aus AfD-Aktivisten noch keine 'Verfassungsfeinde'."