Die vom Angeklagten abgegebenen Kommentare erfüllten den Tatbestand der Volksverhetzung, heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten rechtskräftigen Beschluss des Gerichts.
Damit wurde ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts Detmold bestätigt. Der Angeklagte habe die Menschenwürde anderer dadurch angegriffen, dass er kriminelle Ausländer und Flüchtlinge verachtenswert, minderwertig und unwürdig dargestellt habe, erklärten die Richter des Oberlandesgerichts. So habe er sie auf der Facebook-Seite mit Nachrichten aus der Region unter anderem als "Gesochse", "Affen" und "Ungeziefer" bezeichnet.
Da der Angeklagte damals in seinem Facebook-Profil selbst angegeben habe, bei der Bundeswehr beschäftigt zu sein, habe es sich in dem Fall nicht um die Äußerung einer Privatperson gehandelt, hieß es. Ein Berufssoldat habe die Aufgabe, die verfassungsmäßigen Rechte auch von Ausländern zu schützen, betonten die Richter. Der Mann aus dem Kreis Höxter ist inzwischen aus der Bundeswehr ausgeschieden.