Umverteilung von Flüchtlingen in andere Länder rechtens?

Syrische Flüchtlinge kommen im Grenzdurchgangslager Friedland an.
Foto: dpa/Swen Pfö?rtner
Syrische Flüchtlinge kommen im Grenzdurchgangslager Friedland an.
Umverteilung von Flüchtlingen in andere Länder rechtens?
Im September 2015 beschlossen die EU-Innenminister: bis 160.000 Menschen müssten aus Italien und Griechenland auf andere Länder umverteilt werden. Ungarn und die Slowakei klagten - so schätzt der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs die Situation ein.

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Yves Bot, hat sich im Streit um die Umverteilung von Flüchtlingen in der EU gegen Ungarn und die Slowakei und damit auf die Seite Deutschlands und anderer gestellt. Der EU-Beschluss vom September 2015, Menschen aus Griechenland und Italien in den anderen EU-Länder unterzubringen, sei rechtmäßig, erklärte Bot am Mittwoch in Luxemburg. Die europäischen Innenminister hatten die Umverteilung von bis zu 120.000 Personen mit einer Mehrheit gegen Ungarn, die Slowakei, Tschechien und Rumänien beschlossen, wogegen Ungarn und die Slowakei klagten. (AZ: C-643/15 und C-647/15)

Die beiden Länder machten zum einen formale Gründe geltend. So sei etwa wegen des Ausmaßes der Regelung ein richtiger Gesetzgebungsakt nötig gewesen. Generalanwalt Bot wies dazu unter anderem darauf hin, dass der Beschluss zeitlich befristet sei, da die Umverteilung bis September 2017 abgeschlossen sein soll. Damit sei er richtigen Gesetzgebungsakten nicht gleichgestellt.

Italien und Griechenland nur wenig geholfen

Inhaltlich ging es vor allem um die Frage, ob die Umverteilung sinnvoll ist. Der Generalanwalt gestand zwar zu, dass Italien und Griechenland tatsächlich nur wenig geholfen wurde. Generell sei der Beschluss aber geeignet gewesen, die beiden Länder zu entlasten, wenn eben die EU-Partner ihnen mehr Menschen abgenommen hätten, erklärte Bot.

Die EU-Innenminister hatten im September 2015 zwei Beschlüsse zur Umverteilung von insgesamt bis zu 160.000 Menschen getroffen. Im Prozess ging es nur um einen von ihnen und damit 120.000 Menschen. Von den bis zu 160.000 Menschen sind nach Zahlen der EU-Kommission vom Freitag bislang 24.449 umverteilt worden, davon 6.738 nach Deutschland, 16 in die Slowakei und keiner nach Ungarn.

Die Schlussanträge des Generalanwaltes stellen ein unabhängiges Gutachten dar. Die Richter des EuGH müssen ihm nicht folgen, tun dies aber häufig. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet.