Absolventen mit diesem Abschluss können in allen Bereichen der Pflege arbeiten. Der Bundesrat billigte in einem weiteren Gesetz auch neue Vorschriften und eine Aufstockung der Mittel zur Verbesserung der Personalsituation bei der Pflege in Krankenhäusern.
Neben der generalistischen Pflegeausbildung bleiben die Abschlüsse in der Kinderkranken- und Altenpflege vorläufig erhalten. Der Kompromiss war von Union und SPD im Bundestag nach langwierigen Auseinandersetzungen ausgehandelt worden. Zunächst war allein die generalistische Ausbildung vorgesehen. Diesen Weg hatte auch eine Mehrheit der Länder befürwortet.
Nun sollen künftig alle Auszubildenden in der Pflege zunächst zwei Jahre lang gemeinsam lernen und sich dann für die Fortsetzung der generalistischen Ausbildung oder die Spezialisierung auf Kinderkranken- oder Altenpflege entscheiden können. Ein berufsqualifzierendes Pflegestudium soll zudem die Aufstiegsmöglichkeiten für Pflegekräfte verbessern. Bis 2020 wird auch das Schulgeld in der Altenpflege überall abgeschafft und die Ausbildungsvergütung verbessert.
Der Bundesrat billigte außerdem Vorschriften, die für mehr Pflegepersonal in den Kliniken sorgen sollen. Bis Mitte 2018 soll die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen Personaluntergrenzen für besonders arbeitsintensive Bereiche festlegen. Kliniken, die sich nicht einhalten, müssen mit Abschlägen bei der Vergütung rechnen.