Die Verbesserung des Patientenschutzes sei eine wichtige Zukunftsaufgabe, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD). Mit der Novelle reagierte das Kabinett auf die Mordserie des Krankenpflegers Niels H. in Oldenburg und Delmenhorst. Der Pfleger hatte zahlreichen Patienten lebensgefährliche Medikamente gespritzt, um sich anschließend als Reanimateur beweisen zu können. Der Gesetzentwurf verschärft deshalb unter anderem die Bestimmungen für die Leichenschau, um Todesursachen genauer erkennen zu können. Für die äußere Leichenschau sollen ärztliche Meldepflichten eingeführt werden.
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Zudem soll künftig eine erweiterte innere Leichenschau erlaubt sein, mit der auch Substanzen festgestellt werden können, die einer verstorbenen Person verabreicht wurden. Auch die Todesursache von Kindern sollen künftig besser aufgeklärt werden können. Der Krankenpfleger Niels H. wurde 2015 wegen Mordes, Mordversuchs und gefährlicher Körperverletzung vom Landgericht Oldenburg zu lebenslanger Haft verurteilt.