Der Fall eines afghanischen Flüchtlings, der vor Jahren zum Christentum übergetreten war und am Wochenende einen Fünfjährigen getötet hat, hat zu Diskussionen über die Taufe von Asylbewerbern geführt. Der hannoversche Landesbischof Ralf Meister rief die Kirche zu einer kritischen Prüfung von Flüchtlingen auf, die zum Christentum konvertieren wollen. "Missbräuchliche, erschlichene Taufen können nicht geduldet werden", sagte er dem "RedaktionsNetzwerk Deutschland" (Mittwoch). Grundsätzliche Skepsis gegenüber Taufen muslimischer Flüchtlinge äußerte der Bund Deutscher Kriminalbeamter.
Der afghanische Konvertit hatte den Jungen am Wochenende in einer Flüchtlingsunterkunft in Bayern erstochen und wurde anschießend von der Polizei erschossen. Der verurteilte Straftäter war vor Jahren zum christlichen Glauben übergetreten und hatte sich mit diesem Argument erfolgreich gegen eine Abschiebung nach Afghanistan gewehrt.
Bischof Meister sagte, es sei notwendig, die jeweilige Lebenssituation des Taufwilligen genau zu kennen. Dennoch sei "bei aller Sorgfalt im Umgang mit Taufbegehren von Geflüchteten nicht auszuschließen, dass es im Einzelfall zu Missbräuchen kommt", sagte der evangelische Theologe. Für Sanktionen sei nicht die Kirche, sondern der Staat zuständig. "Es ist die Aufgabe staatlicher Gerichte, gegen diese Form von Missbrauch entschieden vorzugehen."
Der stellvertretende Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Ulf Küch, hält Konversionen muslimischer Flüchtlingen zum Christentum für einen "Trick, um im Land bleiben zu können". "Muslime dürfen den Glauben nicht wechseln", sagte Küch den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch). Es müsse schon viel passieren, damit Muslime ihre Religion aufgeben. "Wenn die Abschiebung des Täters daran gescheitert ist, dass er seinen Glauben gewechselt hat, dann muss man nur eins und eins zusammenzählen."
Das Bistum Augsburg, wo der afghanische Flüchtling getauft wurde, verteidigte am Mittwoch das Vorgehen: "Bevor jemand getauft und damit in die Kirche aufgenommen wird, muss er einen monatelangen Prozess der Vorbereitung und der Prüfung durchlaufen." Dies gelte für alle Taufbewerber, unabhängig von Herkunft oder kulturellem Hintergrund. "Christ wird man nicht im Galopp", sagte der Leiter des Bischöflichen Seelsorgeamtes, Bertram Meier.
Bevor die Taufe gespendet werde, müsse die ausdrückliche Erlaubnis des Bischöflichen Ordinariats eingeholt werden, sagte Meier weiter. "Damit stellen wir sicher, dass sich niemand die Taufe 'erschleicht'. Uns ist deshalb auch kein einziger Fall bekannt, dass die Taufe als Vorwand genutzt wurde, um nicht abgeschoben zu werden." Die Zahl der Muslime, die sich taufen ließen, sei in den vergangenen Jahren gering gewesen - bistumsweit weniger als zehn Personen pro Jahr.
Das Verwaltungsgericht München hatte im Juli 2014 festgestellt, der Mann habe einen "ernsthaften Glaubenswechsel vollzogen und praktiziere den christlichen Glauben auch nach außen hin". 2012 habe er sich taufen und firmen lassen, er gehe nach eigenen Angaben regelmäßig in die Kirche. "Bei dieser Sachlage ist davon auszugehen, dass der Kläger in Afghanistan aufgrund seines Abfalls vom moslemischen Glauben und der Zuwendung zum christlichen Glauben der konkreten Gefahr von schwerwiegendenen Übergriffen auf seine Person ausgesetzt wäre."