Facebook hatte der Kommission 2014 gegenüber angegeben, die Nutzerkonten der beiden Dienste nicht automatisch abgleichen zu können, teilte die Kommission am Donnerstag in Brüssel mit. Tatsächlich habe diese technische Möglichkeit damals aber schon bestanden, wie die Ermittler herausfanden. 2016 kündigte WhatsApp schließlich auch gegenüber seinen Nutzern die Möglichkeit an, ihre Telefonnummern mit den jeweiligen Facebook-Nutzerprofilen zu verknüpfen.
Die EU-Kommission musste 2014 als oberste europäische Wettbewerbsaufsicht prüfen, ob aus dem Zusammenschluss des sozialen Netzwerkes Facebook mit dem Messaging-Dienst WhatsApp ein Unternehmen mit zu großer Marktmacht entsteht. Am Ende gab sie grünes Licht. Die unrichtigen Angaben hätten allerdings keinen Einfluss gehabt, machte die Behörde nun deutlich. Denn auch das Szenario eines automatischen Datenabgleichs sei damals erwogen worden und hätte die Fusion nicht verhindert. Um Bedenken wegen des Datenschutzes der Nutzer ging es weder bei der damaligen Prüfung noch bei der jetzigen Geldbuße.
Bei der Höhe der Buße gegen den US-Internetriesen ließ sich die EU-Kommission einerseits vom Gedanken der Abschreckung leiten. Auf der anderen Seite fiel die Strafe nicht noch höher aus, weil Facebook die Vorwürfe zugegeben und bei der Aufklärung kooperiert habe.