EKPf: Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ist jetzt Amtshandlung

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EKPf: Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ist jetzt Amtshandlung
Gleichgeschlechtliche Paare können in der Evangelischen Kirche der Pfalz ihre Beziehung jetzt auch kirchenrechtlich verbindlich segnen lassen. Die pfälzische Landessynode beschloss am Donnerstag in Speyer einstimmig und ohne Diskussion, die Segnung zu einer Amtshandlung zu machen, die ins Kirchenbuch eingetragen wird.

Damit werde die Segnung kirchenrechtlich einer Eheschließung gleichgestellt, ohne die beiden Sachverhalte auch begrifflich als Trauung gleichzusetzen, sagte Oberkirchenrat Dieter Lutz. Durch den Beschluss würden gleichgeschlechtliche Paare nach den kirchenrechtlichen Bestimmungen über Kirchenbücher genauso behandelt wie heterosexuelle Paare, erläuterte Lutz. Deshalb werde das bisherige Traubuch in "Kirchenbuch über Gottesdienste anlässlich von Eheschließungen und der Begründung Eingetragener Lebenspartnerschaften" umbenannt. Allerdings wird die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare nicht als Amtshandlung in die Verfassung der Landeskirche aufgenommen.

Diese Unterscheidung geht nach den Worten von Lutz auf einen Beschluss der Synode aus dem Jahr 2002 zurück. Damals wurde nach langer Diskussion beschlossen, dass in einer Gemeinde das Presbyterium zustimmen muss, wenn eine Segnung gleichgeschlechtlicher Paare vollzogen werden soll. Außerdem kann ein Pfarrer nicht verpflichtet werden, einen entsprechenden Gottesdienst abzuhalten.

Bischof: Europas Protestanten sollen sich für Minderheiten einsetzen

Deshalb werde die neue Amtshandlung nur in der Kirchenbuchordnung verankert, jedoch nicht in der Verfassung, sagte Lutz, der im Landeskirchenrat für Rechtsfragen zuständig ist. Wenn die Amtshandlung in die Verfassung aufgenommen würde, wären Pfarrer verpflichtet, sie zu vollziehen.

Mit Blick auf das 500. Reformationsjubiläum appellierte der Generalsekretär der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE), Michael Bünker, an die evangelischen Kirchen, weiter für das Gemeinwohl zusammenzuarbeiten. Als "Kirchen der Diaspora" sollten sich die Protestanten, die nur zehn Prozent der europäischen Bevölkerung ausmachten, besonders für Minderheitenrechte einsetzen, sagte der evangelische Bischof Österreichs bei seiner Rede zum Schwerpunktthema der Synode "500 Jahre Reformation". 

Es bleibe auch zukünftig Aufgabe der Kirche, "für die ungeteilte Geltung der Menschenrechte einzutreten und für eine tragfähige Zivilgesellschaft zu arbeiten", sagte der evangelisch-lutherische Theologe aus Wien. Die mehr als 100 der GEKE angehörenden protestantischen Kirchen in Europa sollten zudem weiter darauf hinwirken, dass gesellschaftliche Vielfalt als Bereicherung erfahren und geschützt werde, sagte Bünker, der der Evangelischen Kirche Augsburgischen Bekenntnisses in Österreich vorsteht.

Angesichts von Traditionsabbrüchen und wachsendem Fundamentalismus müssten die Kirchen in Europa auf ihre friedensstiftenden Kräfte hinweisen, sagte der pfälzische Kirchenpräsident Christian Schad bei einer Podiumsdiskussion. Ein positiver Effekt des Reformationsjubiläums könnten weitere Schritte zur Abendmahlsgemeinschaft für konfessionsverschiedene Paare sein. Ziel sei nicht die Einheit unterschiedlicher Kirchen, sondern "eine sichtbare Kirchengemeinschaft".

Die Kirchen hätten als gemeinsamen öffentlichen Auftrag, das Evangelium zu verkünden, ergänzte der Ökumenereferent im katholischen Bistum Speyer, Thomas Stubenrauch. Die christlichen Konfessionen dürften sich nicht mehr voneinander abgrenzen, sondern sich "als gemeinsames christliches Angebot der Gesellschaft vorstellen". Die Suche nach dem gemeinsamen, gnädigen Gott müsse alle Christen umtreiben.

Die Synode setzt am Freitag ab 9 Uhr ihre Frühjahrstagung mit der Vorstellung der landeskirchlichen Personalplanung für die kommenden Jahre durch Oberkirchenrätin Marianne Wagner fort. Anlässlich der Räumung eines Kirchenasyls in Ludwigshafen am vergangenen Dienstagabend planen Synodale einen Antrag einzubringen.