Außerdem wird mit dem Gesetz geregelt, dass das Zeigen des Gesichts durchgesetzt werden kann, wenn es für die Identifizierung einer Person notwendig ist.
Für die Erledigung staatlicher Aufgaben sei die Möglichkeit, Beamtinnen ins Gesicht zu schauen, essenziell, heißt es in der Gesetzesbegründung. Eine Gesichtsverhüllung sei nicht hinnehmbar, wenn diese das Vertrauen in ein öffentliches Amt und damit in die Tätigkeit und Integrität des Staates beeinträchtige. Ein generelles Burka-Verbot im öffentlichen Raum wie in Frankreich gibt es mit der neuen Regelung in Deutschland aber nicht.
"Integration bedeutet auch, dass wir unsere Werte und die Grenzen unserer Toleranz gegenüber anderen Kulturen deutlich machen und vermitteln", erklärte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Dafür sei das Gesetz ein wichtiger Beitrag.