Kommunen für Lockerung des Tanzverbots am Karfreitag

Kommunen für Lockerung des Tanzverbots am Karfreitag
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert mit Blick auf Tanzverbote am Karfreitag eine Lockerung der Feiertagsgesetze. Nötig sei eine "größere Anpassung an die gesellschaftliche Realität", sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag). Es sei kaum nachzuvollziehen, dass das Tanzen verboten, Musik aber erlaubt sei. Eine Tanzveranstaltung in geschlossenen Räumen störe die Feiertagsruhe in der Regel nicht.

Der Jura-Professor Fabian Wittreck rechnet beim Tanzverbot mit mehr Ausnahmeregelungen in der Zukunft. Je mehr die religiöse Vielfalt in der Gesellschaft wachse, umso stärker werde das Bedürfnis nach Ausnahmegenehmigungen, erklärte der Jurist vom Exzellenzcluster "Religion und Politik" der Uni Münster am Mittwoch.

Die wachsende religiöse Pluralisierung setze das bisherige Arrangement bei den Feiertagen unter Druck, erklärte Wittreck weiter. "Das verbietet nicht den Fortbestand christlicher Feiertage, verlangt aber, dass auch andere religiöse Gruppen berücksichtigt werden." Mit dem rechtlichen Konzept der stillen Feiertage würden tatsächlich "Menschen, die sich an diesen Tagen laut vergnügen wollen, in ihrer Freiheit eingeschränkt".

Es handele sich jedoch nicht um eine Einschränkung der sogenannten negativen Religionsfreiheit, also der Freiheit, keinen Glauben zu haben. Der Staat zwinge die Menschen nicht zu religiöser Einkehr oder Bußübungen.

Staat soll Menschen feiern und leben lassen

"Am Ende werden stille Feiertage möglicherweise faktisch dadurch reduziert, dass sie auf bestimmte Bereiche wie Gotteshäuser und Gebetszeiten eingeschränkt werden", erklärte der Jurist weiter. Das Bundesverfassungsgericht habe diesen Weg in die Zukunft gewiesen, indem es die fehlende Möglichkeit zur Ausnahmegenehmigung im bayerischen Gesetz bemängelte.

Auch Landsberg sagte für den Städte- und Gemeindebund, der Staat sollte Menschen nicht vorschreiben, wie sie zu feiern oder zu leben hätten. Zugleich gehe es darum, den Christen die Möglichkeit zu geben, den Karfreitag in Stille zu begehen. Stärker zu beachten seien regionale Besonderheiten. Der Karfreitag werde in einem Dorf in Bayern anders begangen als in einem multikulturellen Stadtteil von Berlin oder einer anderen Großstadt.

An den sogenannten stillen Tagen wie dem Karfreitag, dem Totensonntag und dem Volkstrauertag besteht in weiten Teilen Deutschlands ein Verbot öffentlicher Tanz- und Sportveranstaltungen. Einige Bundesländer haben die Tanzverbote in der jüngsten Zeit gelockert, aber an Karfreitag bleiben die Veranstaltungen größtenteils weiterhin untersagt.

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