Schwule Männer, die noch nach 1945 wegen ihrer Sexualität verurteilt wurden, sollen rehabilitiert und entschädigt werden. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen entsprechenden Entwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Danach sollen alle Strafurteile wegen homosexueller Handlungen aufgehoben werden. Betroffen könnten Zehntausende Männer sein.
Minister Maas bezeichnete die strafrechtliche Rehabilitierung als überfällig. "Die alten Urteile sind aus heutiger Sicht eklatantes Unrecht. Sie verletzen jeden Verurteilten zutiefst in seiner Menschenwürde", erklärte der SPD-Politiker. Diese "Schandtaten des Rechtsstaates" werde man niemals wieder ganz beseitigen können.
Minister Maas: Alte Urteile waren eklatantes Unrecht
Ähnlich äußerte sich Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD). Für sie ist das Gesetz ein "wichtiges Signal für alle Homosexuellen in Deutschland, dass Diskriminierung und Vorurteile ihnen gegenüber heute und in Zukunft keinen Platz in unserer Gesellschaft haben".
Die Unionsfraktion will sich dafür einsetzen, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. "Die Rehabilitierung der Betroffenen ist ein wichtiges moralisches, politisches und gesellschaftliches Anliegen", teilten die Abgeordneten Elisabeth Winkelmeier-Becker und Sabine Sütterlin-Waack mit. Mit Blick auf das hohe Alter vieler Verurteilter müsse der Gesetzgeber schnell handeln und den Menschen die Möglichkeit geben, sich mit dem deutschen Rechtssystem zu versöhnen.
Der Gesetzentwurf sieht eine individuelle Entschädigung Betroffener vor. Demnach soll ein Pauschalbeitrag von 3.000 Euro je aufgehobene Verurteilung plus 1.500 Euro je angefangenem Haftjahr festgelegt werden. Zudem ist eine Kollektiventschädigung in Form einer Förderung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld in Höhe von 500.000 Euro pro Jahr vorgesehen.
Der Linksfraktion reicht die Höhe der Entschädigung allerdings nicht aus. Sie forderte eine Individualentschädigung von 9.125 Euro, die Einführung einer Opferrente sowie einen Härtefallfonds. Zudem sprach sich der queerpolitische Sprecher der Fraktion, Harald Petzold, dafür aus, auch Menschen mit einzubeziehen, die nach Paragraf 175 zwar nicht verurteilt, aber durch Ermittlungs- und Strafverfahren erheblich benachteiligt und belastet wurden.
Auch die Grünen begrüßten den Kabinettsbeschluss als wichtigen historischen Schritt für mehr Gerechtigkeit, forderten aber Nachbesserungen. "Die Entschädigungsregelung ignoriert die soziale Existenzvernichtung, die Betroffene durch die bloße Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens erleiden mussten", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Abgeordneten Katja Keul und Volker Beck. Auch im Falle der Einstellung eines Verfahrens oder bei einem Freispruch hätten Betroffene oft ihr bürgerliches Leben, Wohnung, Beruf und sozialen Status verloren. Entsprechend müssten auch Berufs- und Rentenschäden berücksichtigt werden.
Der frühere Paragraf 175 im Strafgesetzbuch galt seit der Kaiserzeit. In verschärfter Fassung bildete er die Grundlage für die Verfolgung und Ermordung Homosexueller in der NS-Zeit. In dieser Form bestand er noch in der Bundesrepublik fort und in veränderter Version auch in der DDR lange Zeit. Nach Angaben der Antidiskriminierungsstelle wurden auf dieser Grundlage in der Bundesrepublik bis 1969 rund 50.000 Männer verurteilt. Dann wurde der Paragraf entschärft, aber erst 1994 komplett abgeschafft.
Die pauschale Rehabilitierung war lange umstritten, weil damit erstmals Rechtsprechung aus der Zeit der Bundesrepublik aufgehoben wird. Die Antidiskriminierungsstelle legte ein juristisches Gutachten vor, wonach es dagegen keine Bedenken gibt.