Es gebe einen Antrag, in dem die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis Natrium-Pentobarbital beantragt worden sei, sagte ein Sprecher der Behörde dem Berliner "Tagesspiegel" (Donnerstag). Noch sei "keine Festlegung" getroffen worden, wann über den Antrag entschieden werde. Angaben zu Alter, Geschlecht und Erkrankungen machte die Behörde mit Rücksicht auf den Patienten nicht.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte am vergangenen Donnerstag entschieden, dass unheilbar Kranken in extremen Einzelfällen der Zugang zu todbringenden Medikamenten nicht versagt werden darf. Das Bundesinstitut, das das Ansinnen ablehnte, hätte den Fall zumindest prüfen müssen, befanden die Richter (BVerwG 3 C 19.15).
Urteil in der Kritik
Die Richter begründeten ihr Urteil mit Hinweis auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Artikel 2 des Grundgesetzes. Voraussetzung für das Recht eines schwer und unheilbar kranken Patienten über die Beendigung seines Lebens zu entscheiden sei aber, dass er seinen Willen frei bilden und entsprechend handeln könne. Das Urteil war bei Politikern, Kirchen und Verbänden auf Kritik gestoßen.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ist den Angaben zufolge zentral für die Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln zuständig und überwacht auch den legalen Verkehr mit Betäubungsmitteln. Wie der "Tagesspiegel" weiter berichtete, könnte es sein, dass die Behörde zunächst die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts abwarten wird. "Aus Sicht des BfArM können weitere rechtliche Bewertungen zu einem Urteil dieser Tragweite nicht allein auf Basis einer Pressemitteilung erfolgen", erklärte die Behörde. Zudem stehe man im Austausch mit dem Bundesgesundheitsministerium.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte sich am Freitag kritisch zu dem Urteil geäußert und vor einem Tabubruch gewarnt: "Staatliche Behörden dürfen nicht zum Handlanger der Beihilfe zur Selbsttötung werden."