Die Wohnsitzauflage für Flüchtlinge sorgt weiter für Unmut bei den Sozialverbänden. "Bei der Entscheidung über die Umsiedlung von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen ist mit der Bezirksregierung noch eine weitere Behörde dazugekommen, was die Umsetzung deutlich komplizierter macht", sagte der Münsteraner Caritas-Chef Heinz-Josef Kessmann im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). Er bezeichnete die Auflage als "Regelung, die dem Integrationsgedanken widerspricht". Bei deren Anwendung herrsche "heilloses Chaos".
Flüchtlingshelfer und Migrationsberater seiner Diözese hätten von zahlreichen Reibungspunkten berichtet. Denn bei der Wohnsitzauflage müssen sich nun Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Ausländerbehörde und die Bezirksregierung einig werden. Dabei werde "weder auf die Arbeitsmarktbedingungen noch auf familiäre Beziehungen oder tatsächlich vorhandenen, bezahlbaren Wohnraum Rücksicht genommen. Mit der wichtigste Faktor für eine gelingende Integration ist aber ein Arbeitsplatz."
Wieviele Personen bereits von der landesweit seit dem 1. Dezember geltenden Zwangsumsiedlung betroffen sind, ist laut Kessmann unklar: "Unsere Migrationsdienste berichten aus ihrer Beratungsarbeit bislang nur von Einzelfällen. Deren Zahl wächst jedoch von Woche zu Woche."
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Der Caritas-Direktor monierte, dass das Vorhandensein von bezahlbarem Wohnraum bei der Verteilung der Flüchtlinge keine Rolle spiele: "Dafür gelten andere Kriterien. Die Zuweisung zu den Kommunen hängt zum Beispiel davon ab, ob es dort eine zentrale Unterbringungseinrichtung des Landes gibt. Deren Platzzahl wird auf die Zahl aufzunehmender Flüchtlinge angerechnet."
Bei freier Wohnsitzwahl könne es zwar vorkommen, dass sich Menschen einer Nationalität an wenigen Orten zusammenfänden, sagte Kessmann. "Das ist ein völlig normaler Prozess, den wir überall auf der Welt beobachten. Es gibt auch deutsche Viertel in vielen Metropolen dieser Welt. Warum wollen wir das den Flüchtlingen in unserem Land verwehren?"
Das Integrationsgesetz sieht vor, dass auch anerkannten Flüchtlingen, die bis dahin freie Wohnsitzwahl in Deutschland hatten, für drei Jahre ein fester Wohnort vorgeschrieben werden kann. Damit sollen eine gerechtere Verteilung erreicht und Ghetto-Bildungen verhindert werden.