Im Streit darüber gehen der Chefarzt der Geburtshilfe in der Elbe-Jeetzel-Klinik, Thomas Börner, und die Leitung des Capio-Mutterkonzerns möglicherweise bald getrennte Wege. Er werde dem Vorschlag der Konzernleitung, dass Schwangerschaftsabbrüche in seiner Abteilung durch andere Fachärzte oder Kooperationsärzte vorgenommen werden, nicht zustimmen, sagte Börner am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd): "Ich muss zu meiner Meinung stehen und gegebenenfalls die Konsequenzen tragen."
Er trage die Verantwortung für seine Abteilung, so Börner. Das könne auch bedeuten, dass er den Chefarztposten, den er erst seit Dezember innehabe, wieder verlassen werde. Es stünden aber noch Gespräche mit der Konzernleitung aus. Börner hatte verfügt, dass in seiner Abteilung keine Abtreibungen nach der Beratungsregelung mehr vorgenommen werden sollten. Schwangerschaftsabbrüche widersprächen seiner christlichen Überzeugung.
Capio-Geschäftsführer Martin Reitz sagte dem epd, er respektiere die Auffassung des Chefarztes. Allerdings dürfe er seine Meinung nicht anderen Ärzten aufzwingen: "Persönliche Entscheidungen akzeptieren wir. Aber Abteilungsorganisation ist nun mal Trägerhoheit." Bestehe Börner auf seiner Weisung, "dann würden wir uns im Zweifel von ihm trennen oder er sich von uns".
Der Capio-Konzern mit Sitz in Fulda hatte zuvor betont, er wolle als weltanschaulich neutrale und konfessionsübergreifende Einrichtung auch weiterhin Abtreibungen nach der gesetzlich vorgesehenen, eingehenden Beratung ermöglichen. Deshalb solle es Gespräche darüber geben, inwieweit in Dannenberg andere Fachärzte oder Kooperationsärzte Schwangerschaftsabbrüche übernehmen könnten.
Insgesamt wurden in dem Krankenhaus in Dannenberg nach Angaben des Capio-Konzerns im vergangenen Jahr 31 Schwangerschaften abgebrochen. Der Capio-Konzern betreibt zehn Kliniken in Deutschland. Dannenberg ist darunter die einzige mit einer Geburtshilfe-Abteilung.
Abtreibungen sind in Deutschland straffrei, wenn sie in den ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis erfolgen und legal, wenn es medizinische Gründe gibt oder nach einer Vergewaltigung. In jedem Fall muss sich die Frau vor dem Eingriff bei einer anerkannten Stelle beraten lassen