Zwei Angeklagten werde versuchter Mord, einem dritten die Beihilfe dazu vorgeworfen, sagte Oberstaatsanwalt Robert Hartmann dem Evangelischen Pressedienst (epd). Bei der Tat in der Nacht zum 4. Januar 2016 war ein schlafender syrischer Asylbewerber am Bein verletzt worden. Das zunächst vermutete fremdenfeindliche Motiv bestätigte sich aber nicht. Die Täter hatten das Haus verwechselt. Sie wollten sich an einem Bekannten rächen.
Der eine 28-jährige Haupttäter sei um das Haus herumgegangen und habe die Schüsse abgegeben, führte Hartmann aus. Der andere habe die Waffe besorgt, das Auto gefahren und mit dem Täter während der Tat telefoniert. Der Beihilfe beschuldigt werde ein 27-Jähriger, der im Auto hinten saß. Die aus Dreieich und Langen stammenden Angeklagten, die in Untersuchungshaft sitzen, hätten am ersten Verhandlungstag umfangreiche Ausführungen zur Anklage gemacht, sagte Hartmann. Auch der Syrer sei vernommen worden. Zu den weiteren Verhandlungstagen sind Zeugen geladen.
Die Schüsse auf die Flüchtlingsunterkunft im Dreieicher Stadtteil Dreieichenhain hatten vor einem Jahr bundesweit für Entsetzen gesorgt. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) schrieb auf Twitter, man dürfe nicht zusehen, wie sich die Spirale der Gewalt weiterdrehe. Der Rechtsstaat dürfe und werde eine solche Tat nicht hinnehmen. Noch am Tatabend versammelten sich rund 250 Menschen an der Flüchtlingsunterkunft zu einer Mahnwache. Wenige Tage danach protestierten in Dreieich rund 700 Menschen gegen Fremdenfeindlichkeit.