Wie das Bundesarbeitsministerium nach einer Einigung der Ressortkollegen am Freitag in Berlin mitteilte, sollen die Betroffenen nicht nur Leistungen nach dem Härtefallfonds für Hinterbliebene von terroristischen Straftaten und Schmerzensgeld durch die Verkehrsopferhilfe bekommen können. Es würden auch Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz zur Verfügung gestellt, etwa Rentenzahlungen zum Ausgleich beruflicher Nachteile.
Dafür seien keine gesetzlichen Änderungen notwendig, hieß es weiter. Nach dem Anschlag am 19. Dezember mit zwölf Todesopfern und vielen Verletzten wurde über eine Ausweitung der Möglichkeiten für eine Entschädigung von Terroropfern diskutiert. Wie das Ministerium weiter mitteilte, regen Nahles und Maas an, den Terror-Härtefallfonds des Bundestags aufzustocken. In Kombination mit dem Opferentschädigungsgesetz würde damit sichergestellt, dass Betroffene unabhängig von der Tatbegehung - etwa durch ein Fahrzeug, ein Flugzeug oder eine Schusswaffe - Hilfen erhalten.