Ende 2012 entschieden die Bundesländer, einen neuen Anlauf für ein NPD-Verbot zu starten. Im Dezember 2013 reichten sie ihren Antrag beim Bundesverfassungsgericht ein. Bundesregierung und Bundesrat, die ebenfalls ein entsprechendes Verfahren anstrengen können, schlossen sich dem Antrag diesmal nicht an.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) fordert, den Kampf gegen Rechtsextremismus unabhängig von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fortzusetzen. Klare Haltung gegen rechte Hetze zu zeigen, bleibe eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sagte Maas der Tageszeitung "Die Welt" (Montag). "Die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus wird uns das Bundesverfassungsgericht nicht abnehmen. Selbst wenn die NPD verboten würde, bedeutet das leider nicht, dass es in Deutschland keine Rechtsextremen gibt", betonte der Justizminister. Die Bundesregierung werde das Urteil des Karlsruher Gerichts "akzeptieren, wie immer es ausfällt".
2003 war ein erstes NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe wegen V-Leuten des Verfassungsschutzes in der Partei gescheitert. Grundlage für ein Parteiverbot ist Artikel 21 (2) des Grundgesetzes. Demnach kann eine Partei verboten werden, wenn sie darauf abzielt, "die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden".