Behindertenverbände begrüßen Korrekturen an Reform
Behindertenverbände haben die Korrekturen der Koalition am Bundesteilhabegesetz begrüßt. Der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe, Uwe Mletzko, zog am Mittwoch in Berlin aber eine nüchterne Bilanz. Mit großem Kraftaufwand sei es gelungen, Verschlechterungen abzuwenden, sagte er dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch in Berlin.
Die Reform der Behindertenhilfe soll am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet werden. Mletzko zufolge gehört zu den wichtigsten Korrekturen, dass behinderte Menschen weiterhin Pflegeleistungen und Eingliederungshilfe parallel beziehen können. Im Gesetzgebungsverfahren war zunächst ein Vorrang für Pflegeleistungen festgelegt worden. Das hätte dazu geführt, dass behinderte Pflegebedürftige Ansprüche auf Assistenzleistungen zur Alltagsbewältigung kaum noch hätten geltend machen können.
Abgewendet worden sei auch die vorschnelle Einführung von Kategorien, die viele behinderte Menschen von Assistenzleistungen ausgeschlossen hätten, sagte Mletzko. Das hätte etwa Blinde und Rollstuhlfahrer getroffen.
Mehr zu Menschen mit Behinderung
Die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Bundestages, Ulla Schmidt (SPD), erklärte: "Die Abgeordneten haben unsere Forderungen aufgenommen." Zwar enthalte das Gesetz auch Regelungen, die die Erwartungen der Lebenshilfe und anderer Behindertenverbände nicht erfüllten. Gleichwohl sei der Prozess der Beteiligung von Menschen mit Behinderungen erfolgreich gewesen.
Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Christine Lambrecht, sprach von einer großen sozialpolitischen Reform. Die intensive Beteiligung der Betroffenen habe dazu geführt, dass während des Gesetzgebungsverfahren vieles noch einmal auf den Prüfstand gekommen sei.
Die Reform der Eingliederungshilfe sieht Verbesserungen für behinderte Menschen vor, die im Alltag und am Arbeitsplatz Assistenzleistungen brauchen. Unter anderem können sie künftig Ersparnisse bilden und mehr Geld vom eigenen Einkommen und dem ihrer Ehepartner behalten. Die Leistungen werden aus der Sozialhilfe herausgelöst und im Behindertenrecht verankert. Sie sind nicht mehr an eine bestimmte Wohnform wie Heime oder Wohngruppen gebunden. Behinderte Menschen, die in Werkstätten arbeiten, erhalten mehr Geld, und ihr möglicher Wechsel auf den normalen Arbeitsmarkt wird stärker gefördert.