Die betroffenen Paare müssten sich selbst auf die Suche nach einem Pfarrer machen, der sie segnet. Unklar sei dann immer noch der Rahmen, also in welchem Raum oder ob gar in der Kirche eine Segnung stattfinden kann, erläuterte Jühne weiter. Dabei hätten diese Paare genauso wie heterosexuelle den Wunsch, "ihre Beziehung und ihre Liebe unter Gottes Segen zu stellen".
Der Studientag fand auf Einladung der Professur für Praktische Theologie der Uni Erlangen-Nürnberg in Erlangen statt. Seit der sogenannten Fürther Erklärung aus dem Jahr 1993 dürfen Segnungshandlungen bei eingetragenen schwulen oder lesbischen Partnerschaften im seelsorgerischen Rahmen stattfinden. Die sogenannte Homo-Ehe, eine kirchliche Trauung, ist in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern nicht möglich.
Das Thema ist kirchenrechtlich schwierig zu lösen. Es gehe hier um Fragen des evangelischen Schriftverständnisses, erklärt der Erlanger Kirchenrechtler Heinrich de Wall auf dem Studientag. "Einige sehen dies als Frage ihres Bekenntnisses und des Bekenntnisses der Kirche an." Damit ist die Frage der Segnungen aber kein kirchenjuristisches Thema, sondern ein theologisches. Erst wenn ein Konsens über ein geändertes Bekenntnis vorliegt, können auch die Juristen nachziehen. Wann aber ein neuer Konsens besteht, ist schwer festzustellen. "Dafür gibt es kein juristisches Verfahren."
Eine Arbeitsgruppe des Studientages beklagte den fehlenden innerkirchlichen Konsens, weil die Gemeinden vor Ort nicht ausreichend eingebunden würden. Eine andere Gruppe unterstrich die Bedeutungen von Segnungen als kirchliche Legitimierung der Partnerschaft und ihrer Sexualität. Letztere werde bei heterosexuellen Paaren überhaupt nicht thematisiert.
"Gute und schwierige Erfahrungen"
Ein weiterer Arbeitskreis warf einen Blick auf bereits vorhandene Agenden anderer Landeskirchen. Die theologische Handreichung in Sachsen für die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare hat etwa den Wortlaut der Trauagende der VELKD, des Zusammenschlusses der acht lutherischen Landeskirchen, umformuliert. Dort heißt es nicht mehr, ich nehme dich als meine Ehefrau aus Gottes Hand bzw. Ehemann aus Gottes Hand. Stattdessen beginnt das sächsische Treueversprechen mit "ich nehme dich als meine(n) Partner(in) aus Gottes Hand".
Auf dem Studientag wurden auch vier Aspekte genannt, auf die sich eine weitere Diskussion konzentrieren könnte: erstens der Gewissensschutz des Bekenntnisses, zweitens der Unterschied zwischen Segnung und Trauung, drittens der seelsorgerische Raum versus öffentlicher Gottesdienst und viertens die künftige kirchliche Amtshandlung als Eintrag ins Kirchenbuch, aber in getrennte Register.
Regionalbischof Stefan Ark Nitsche zeigte sich nach dem Studientag sicher, "dass der Zeitpunkt kommt, wo wir uns sorgfältig und genau mit diesem Thema beschäftigen müssen". Aber man fange nicht bei null an. Es gebe bereits in vielen Kirchenvorständen und Gemeinden "gute und schwierige Erfahrungen". Lernen könne man auch von anderen evangelischen Kirchen in Deutschland, die zum Teil schon Lösungen "errungen" haben, die man sorgfältig anschauen könne.