Wenn das evangelische Kirchenparlament zustimmt, wäre auch die Segnung eines homosexuellen Paares eine offizielle kirchliche Amtshandlung - wie ein Traugottesdienst für Mann und Frau.
Die neue Amtshandlung müsste in ein Kirchenbuch eingetragen werden, "das Trauungen, Segnungen von Menschen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und Gottesdienste anlässlich einer Eheschließung aufführt", heißt es in der Beschlussvorlage. Gibt es dafür eine Mehrheit unter den 156 Synodalen aus Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, wäre die Nordkirche die fünfte Landeskirche in Deutschland, in der gleichgeschlechtliche Paare in einem öffentlichen Gottesdienst getraut werden können.
Entsprechende Beschlüsse gibt es bereits in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, der rheinischen Kirche und der Evangelischen Kirche in Baden. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat bundesweit 20 Mitgliedskirchen. In der 2012 gegründeten Nordkirche gilt derzeit noch eine Übergangsregelung.
In der ehemaligen nordelbischen Kirche (Hamburg und Schleswig-Holstein) waren schon lange vor der Nordkirchen-Gründung Segnungen homosexueller Paare in einem gottesdienstlichen Rahmen möglich. Dafür musste aber in jedem Einzelfall erst von Kirchengemeinderat und Propst die Zustimmung eingeholt werden. Offizielle Zahlen gibt es nicht. Schätzungen gehen von etwa 100 gleichgeschlechtlichen Paaren seit dem Jahr 2000 aus, die sich haben kirchlich segnen lassen.