Detmold, Vlotho (epd). Die 87-Jährige hatte in einem Brief an den Detmolder Bürgermeister Rainer Heller (SPD) behauptet, Auschwitz sei ein reines Arbeitslager und kein Vernichtungslager gewesen. Diese Auffassung bekräftigte sie erneut vor Gericht, wie der Direktor des Amtsgerichtes, Michael Wölfinger, dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte. Haverbeck habe angekündigt, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.
Weil sie bereits mehrfach wegen Leugnung des Massenmords an Juden verurteilt worden war, setzte das Gericht die Haftstrafe nicht zur Bewährung aus. Hintergrund für Haverbecks Brief war das Verfahren gegen den früheren SS-Wachmann Reinhold Hanning, der am 17. Juni vom Landgericht Detmold wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beim Auftakt des Detmolder Auschwitz-Prozesses war es im Februar zu einem Tumult gekommen, als die Holocaust-Leugnerin versuchte, in die Verhandlung zu gelangen.
Weitere Verfahren
Haverbeck, die zusammen mit ihrem inzwischen verstorbenen Mann das mittlerweile verbotene Collegium Humanum betrieben hatte, stand bereits mehrmals wegen Volksverhetzung vor Gericht. Erst im vergangenen November wurde sie in Hamburg wegen Volksverhetzung zu einer zehnmonatigen Haftstrafe verurteilt. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Rechtsextremistin hatte unter anderem in der ARD-Sendung "Panorama" gesagt, der Holocaust sei "die größte und nachhaltigste Lüge der Geschichte".
Weitere Verfahren gegen sie stehen in Verden bei Bremen sowie am 11. Oktober in Bad Oeynhausen an, auch jeweils wegen Volksverhetzung. Der Prozess in Verden war Ende Juli verschoben worden, weil der Verteidiger verunglückt war. Einen neuen Termin soll es voraussichtlich am 11. November geben.