Das oberste französische Verwaltungsgericht kippte ein Urteil des Verwaltungsgerichts in Nizza, das am 22. August ein solches Verbot an den Stränden im südfranzösischen Villeneuve-Loubet noch für rechtmäßig erklärt hatte.
Die Menschenrechtsliga und das Komitee gegen Islamophobie hatten daraufhin den Staatsrat angerufen. Für Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht ist durch die muslimische Badekleidung jedoch keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung gegeben. Das Verbot schränke vielmehr die Grundrechte der persönlichen Freiheit und der Bewegungsfreiheit ein, befanden die Richter.
Keine "korrekte Kleidung"
Der Burkini - eine Zusammenziehung von Burka und Bikini - ist ein den ganzen Körper bedeckender Badeanzug für muslimische Frauen, der nur Gesicht, Hände und Füße sichtbar lässt. Das Baden am Strand der betroffenen Gemeinden war im Wortlaut Personen verboten, die keine "korrekte Kleidung tragen, die den guten Sitten und dem Prinzip der Laizität entspricht und Hygiene- und Sicherheitsregeln im öffentlichen Meer respektiert".
In Nizza erhielten zahlreiche Frauen, die einen solchen Schleier trugen, einen Strafzettel. Die Entscheidung betrifft auch die anderen fast dreißig Gemeinden, die seit Ende Juli das Verbot eingeführt hatten.