In einem Offenen Brief an das Gremium, das über den Leistungskatalog der Krankenkassen entscheidet, verlangen die Verbände - darunter das Gen-ethische Netzwerk und die Diakonie Württemberg - den Punkt von der Tagesordnung abzusetzen. Die Verbände kritisieren, das Thema dürfe nicht an der Öffentlichkeit vorbei auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Zuletzt waren die Bluttests zur Erkennung von Behinderungen bei Ungeborenen im Frühjahr 2015 im Bundestag diskutiert worden. Damals hatte eine Gruppe von Abgeordneten gefordert, es müssten zunächst Daten über den Umgang mit den Tests sowie anschließende Schwangerschaftsabbrüche vorliegen, bevor darüber entschieden werden könne, ob die Tests von den Krankenkassen erstattet werden. Bislang müssen die Schwangeren die Kosten der sogenannten Praenatests von 485 bis 825 Euro selbst tragen.
Mit dem Test wird am Blut der Schwangeren festgestellt, ob das ungeborene Kind einen Gen-Defekt hat. Ein Konstanzer Hersteller, der den Bluttest vertreibt, wirbt damit, dass er nicht so risikoreich sei wie eine Fruchtwasseruntersuchung.
Die Verbände kritisieren, der Gemeinsame Bundesausschuss plane ein Bewertungsverfahren für die Tests, an dessen Ende die Entscheidung stehen könne, sie zur Kassenleistung zu erklären. Dies dürfe nicht in Gang gesetzt werden, ohne dass die Frage nach den ethischen und gesellschaftlichen Auswirkungen gestellt werde. Die Tests seien keine Arzneimittel, sondern dienten dazu, die Geburt behinderter Kinder zu verhindern.