Leipzig/Berlin (epd). Das umstrittene Berliner "Menschen Museum" des Leichen-Plastinators Gunther von Hagens steht offenbar vor dem Aus. Das Bundesverwaltungsgericht verwarf eine Beschwerde der Museumbetreiber. Damit ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) vom Dezember vergangenen Jahres rechtskräftig, wie das Gericht in Leipzig am Freitag auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) mitteilte. (AZ: BVerwG 1 B 39.16)
Die Oberverwaltungsrichter hatten in zweiter Instanz festgestellt, dass das im Februar 2015 eröffnete "Menschen Museum" eine Genehmigung benötigt, die der Bezirk Mitte aber verweigert. Der Museumsbetrieb durfte bis zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes aufrechterhalten werden.
Kritik von Kirchen und Politikern
Eine Sprecherin der Museumsbetreiber sagte dem epd, derzeit werde geprüft, "was der nächste Schritt ist". Ziel sei es jedoch, das Museum weiter offen zu halten. In dem Rechtsstreit steht den Museumsbetreibern zudem noch der Gang nach Karlsruhe im Rahmen einer Verfassungsklage offen.
Nach dem OVG-Urteil sind die in dem "Menschen Museum" gezeigten Plastinate Leichen im Sinne des Berliner Bestattungsgesetzes und unterliegen damit dem gesetzlich geregelten Ausstellungsverbot. Eine Ausnahmeregelung für wissenschaftliche Präparate in anatomischen Instituten sei in dem Fall nicht anwendbar, da der Betreiber eine zum Zweck der Ausstellung gegründete GmbH sei (AZ: OVG 12 B 2.15).
Die Eröffnung des "Menschen Museum" war von Kirchen und Politikern heftig kritisiert worden. Von Anfang an hatte der Berliner Stadtbezirk Mitte versucht, eine Eröffnung des weltweit einmaligen Museums unter Hinweis auf die Würde Verstorbener zu verhindern. Nach juristischen Niederlagen der Gegner hatte das Museum aber schließlich im Februar 2015 unter dem Berliner Fernsehturm eröffnet. Im Februar meldeten die Museumsbetreiber mehr als 200.000 Besucher innerhalb eines Jahres.