Parlament verabschiedet Gesetz gegen Menschenhandel
Kurz vor der Sommerpause hat der Bundestag am Donnerstag ein Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels verabschiedet.
Es soll unter anderem helfen, gegen Zwangsprostitution in Deutschland vorzugehen. Menschenhändlern und Zuhältern von Zwangsprostituierten drohen bis zu zehn Jahre Haft.
Künftig machen sich auch Freier strafbar, die zu einer Zwangsprostituierten gehen, obwohl sie deren Lage erkennen konnten. Straffrei bleiben sie nur, wenn sie zur Polizei gehen.
Um Menschenhändler im Sexgewerbe leichter bestrafen können, soll künftig die Aussage des Opfers nicht mehr ausschlaggebend sein für deren Verurteilung. Bisher können ihre Peiniger oft nicht bestraft werden, weil die Opfer ihre Aussage vor Gericht nicht wiederholen.
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Die Opposition stimmte dem Gesetz nicht zu. Nach ihrer Ansicht wird nicht genug für den Schutz der Opfer von Menschenhändlern getan. Sie vermisst unter anderem ein Aufenthaltsrecht für Opfer, unabhängig davon, ob sie gegen ihre Peiniger aussagen wollen oder nicht.
Mit dem Gesetz wird zugleich die EU-Richtlinie gegen Menschenhandel umgesetzt, was bereits 2013 hätte geschehen müssen. Neben der Arbeitsausbeutung und der Zwangsprostitution wird auch Menschenhandel zur Bettelei sowie zur Erzwingung von Straftaten wie beispielsweise Serien-Einbrüchen und zum Organhandel bestraft.