In Bayern registrierten die Behörden laut "Bild"-Zeitung bis Ende April 161 Fälle von verheirateten Asylbewerbern unter 16 Jahren und 550 Fälle von Verheirateten unter 18 Jahren. In Baden-Württemberg seien 117 Fälle von Kinderehen festgestellt worden. In Nordrhein-Westfalen habe eine Auswertung der Bezirksregierung Arnsberg mindestens 188 Fälle von verheirateten minderjährigen Mädchen ergeben.
Dem Bericht zufolge prüft die Justizminister-Konferenz auf Antrag von Nordrhein-Westfalens Ressortchef Thomas Kutschaty (SPD), ob in Deutschland generell die "Ehemündigkeit auf 18 Jahre angehoben werden soll". Zudem wollten die Justizminister klären, ob "nach ausländischem Recht geschlossene Ehen die Anerkennung in Deutschland versagt werden soll, wenn keine Ehemündigkeit nach deutschem Recht besteht." Bislang können junge Menschen in Deutschland ab 16 Jahren heiraten, wenn der Partner volljährig ist und ein Familiengericht zustimmt.
Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) sagte der Zeitung, im Ausland geschlossene Ehen mit unter 16-jährigen Mädchen dürften hierzulande künftig "nicht anerkannt werden". Aus gutem Grund gehöre ein Rechtsverständnis, das Kinderehen von 13- und 14-jährigen Mädchen ermöglicht, in Deutschland und Europa schon lange der Vergangenheit an. Wenn es sich zeige, dass das geltende Recht hier Lücken aufweise, sei es Aufgabe der Rechtspolitik, sie zu schließen. Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) unterstützt die Forderung ihres bayerischen Kollegen. "Kinderehen in Deutschland darf es nicht geben", sagte sie.