Im Kern gehe es um die Frage, ob solche Segnungen als öffentlicher Gottesdienst möglich sein oder nichtöffentlich sein sollten, sagte Synodenpräsident Klaus-Dieter Kiefer am Wochenende bei der Frühjahrstagung des Kirchenparlaments in Lindhorst bei Stadthagen. Landesbischof Karl-Hinrich Manzke sagte, Schaumburg-Lippe sei die letzte deutsche Landeskirche, die einen solchen Prozess der Meinungsbildung einleite.
Dazu soll im Herbst auf Beschluss der Synode zunächst ein Fachtag stattfinden. Anschließend wird das Thema in den kirchlichen Gremien weiterberaten. Im Frühjahr 2017 will die Synode eine erste Bilanz ziehen. Er hoffe, dass bis 2018 ein endgültiger Beschluss zustande komme, sagte Synodenpräsident Kiefer.
In Schaumburg-Lippe sind Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare bislang im persönlichen Rahmen möglich, falls ein Pastor oder eine Pastorin dazu bereit ist, aber nicht als öffentlicher Gottesdienst mit Glockengeläut. In den 20 evangelischen Landeskirchen in Deutschland gibt es dazu unterschiedliche Regelungen. Im Rheinland, in Hessen-Nassau sowie in der Landeskirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz sind die Segnungen der kirchlichen Trauung von Mann und Frau gleichgestellt. Sachsen dagegen lehnt solche Segnungen ab.