Das Dresdner Amtsgericht sah es am Dienstag als erwiesen an, dass der 43-Jährige in dem sozialen Netzwerk Facebook Flüchtlinge als "Gelumpe", "Dreckspack" und "Viehzeug" beschimpft hatte. Bachmann selbst äußerte sich während der gesamten Verhandlung nicht, ließ die Vorwürfe durch seine Verteidigerin aber bestreiten.
Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Monate Freiheitsentzug gefordert, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die Verhandlung habe "nicht ansatzweise nachgewiesen", dass Bachmann die Postings selbst verfasst habe, sagte Verteidigerin Katja Reichel. Der Prozess hatte am 19. April unter großem öffentlichen Interesse begonnen.
Bachmann stand in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen anderer Delikte vor Gericht, etwa wegen Diebstahl und Drogenhandel. Eine letzte Bewährungsstrafe war im Oktober 2015 ausgelaufen.