München/Berlin (epd) Es dürfe "nicht sein, dass aus dem Ausland finanzierte Imame in Deutschland gegen unsere Grundwerte predigen", sagte Radwan der "Süddeutschen Zeitung" (Mittwochausgabe): "Wenn man die Finanzierung aus dem Ausland stoppt, muss man natürlich eine ausreichende Finanzierung des islamischen Lebens im Inland ermöglichen." Das könne "analog zu der bereits existierenden Kirchensteuer für Katholiken und Protestanten durch die Muslime selber passieren".
Eingriff in Freiheitsrechte
Der Staatsrechtler Hans Michael Heinig reagierte mit Unverständnis auf die Forderungen. "Der Vorgang ist bemerkenswert, weil die verfassungsrechtlichen Vorgaben klar sind und die Politik hier kein Ermessen hat, also auch keinen Gestaltungswillen an den Tag legen kann", sagte Heinig am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd). Es sei Sache der daran interessierten Muslime, sich so zu organisieren, dass ihnen der Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft verliehen werden kann. Dazu gehöre eine "mitgliedschaftliche Verfassung, die umfassende Pflege der Religion sowie Rechtstreue. Dann muss der Staat die Körperschaftsrechte verleihen - und mit denen ist das Recht, die Mitglieder zu besteuern, automatisch verbunden." Der Jurist Heinig leitet das Kirchenrechtliche Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland.
Heinig äußerte sich zudem skeptisch gegenüber der Forderung, eine Finanzierung muslimischen Lebens in Deutschland aus dem Ausland zu verbieten: "Wenn Hassprediger unterstützt werden, haben die Sicherheitsbehörden gegen diese Maßnahmen zu ergreifen. Ein pauschales Finanzierungsverbot aber wäre ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Freiheitsrechte religiöser Organisationen." Es wäre auch ein eigenwilliges politisches Signal, fügte Heinig hinzu, "mahnen Menschenrechtler wie Kirchen doch gerade mehr Religionsfreiheit für den islamisch geprägten Raum an".
Körperschaft des öffentlichen Rechts
CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer hatte die Forderung nach einem Islamgesetz erhoben, mit dem die Finanzierung deutscher Moscheen und Imamen aus dem Ausland verboten werden soll. Radwan verwies bei seinem Vorstoß auf das neue österreichische Islamgesetz. Im Januar 2015 hätten die Muslime dort eine Reihe von Rechten aber auch Pflichten erhalten, sagte er der Zeitung. So müssten sie sich "seither ausschließlich über die Religionsgesellschaft, die Kultusgemeinden und ihre Mitglieder im Inland finanzieren". Geld aus dem Ausland sei verboten. Dafür dürften sich jetzt muslimische Glaubensgemeinschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts eintragen lassen.
Eine solche Eintragung als Körperschaft des öffentlichen Rechts könne er sich auch in Deutschland vorstellen, sagte Radwan. Sie wäre eine Voraussetzung dafür, dass der Staat von Muslimen eine Steuer einziehen und an muslimische Glaubensgemeinschaften weiterreichen kann.