Die Landesbehörde will sich weiter von den Werken Klahns trennen. Nachdem sie im März vor dem Oberlandesgericht Celle in zweiter Instanz eine Niederlage erlitten habe, habe die Klosterkammer nun eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt, sagte Sprecherin Kristina Weidelhofer am Donnerstag dem epd. Die Zusammenarbeit mit den Erben Klahns soll beendet werden, weil der Künstler eine zu große Nähe zum Nationalsozialismus gehabt habe.
Das Celler Gericht hatte die Kündigung eines Stiftungsvertrags der Klosterkammer mit den Klahn-Erben für unwirksam erklärt und damit ein Urteil des Landgerichtes Hannover bestätigt. Die Erben hätten der staatlichen Behörde die Werke nicht lediglich treuhänderisch, sondern dauerhaft als "Schenkung unter Auflage" übertragen. Eine Revision ließ das Oberlandesgericht nicht zu. Dagegen wehrt sich die Klosterkammer jetzt mit dem Gang nach Karlsruhe.
Die Stifter hatten einem Fonds der Klosterkammer im Jahr 1998 mehr als tausend Kunstwerke von Erich Klahn vermacht. Daraufhin entstand im Kloster Mariensee bei Hannover ein kleines Museum, das die Klosterkammer 2014 wieder schloss. Klahn schuf unter anderem Wandteppiche, Bilder und Illustrationen sowie Altäre in Kirchen. Zwei Gutachten im Auftrag der Klosterkammer kamen zu dem Ergebnis, dass Klahn eine führende Rolle in der völkischen Bewegung gespielt und der NS-Ideologie nahegestanden habe. Die Erben Klahns bestreiten eine Nähe des Künstlers zur Ideologie der Nazis dagegen vehement.
Die Klosterkammer hatte den Vertrag über die Klahn-Stiftung vor zwei Jahren gekündigt. Nach dem Celler Urteil muss sie die Werke aber weiter verwahren. Bis das Urteil rechtskräftig sei, bleibe das Klahn-Museum jedoch geschlossen, sagte Weidelhofer.
Kammerdirektor Andreas Hesse betonte: "Der Vertrag - ob Treuhandvertrag oder Schenkung unter Auflage - hätte aus heutiger Sicht niemals geschlossen werden dürfen. Er ist stiftungs- wie haushaltsrechtlich nicht vertretbar." Hesse sprach von einer "völkisch-rassistischen Orientierung" des Künstlers. Es sei nicht Aufgabe der Klosterkammer, "problematische Künstler-Nachlässe in Ausstellungen aufzuarbeiten". Öffentliche Mittel dürften nicht für die Interessen privater Dritter verwendet werden.