Dabei geht es besonders um Klahns Kunstwerke aus der NS-Zeit und um seine Rolle im Nationalsozialismus, wie ein Sprecher am Dienstag mitteilte. Die Kirche wolle herausfinden, wie sie künftig mit den Werken umgehen solle. Klahn schuf zwischen 1928 und 1959 unter anderem sieben Flügelaltäre, von denen fünf noch in Gebrauch sind. Kirchen gehörten zu seinen wichtigsten Auftraggebern. Unter anderem stattete er die Taufkapelle in der Celler Stadtkirche und das Kloster Amelungsborn bei Holzminden aus. Hinzu kommen Fenster, Bilder und Kunstteppiche für weitere Kirchen in Norddeutschland. Einer seiner Wandteppiche hing bis vor kurzem im niedersächsischen Landtag, der zurzeit umgebaut wird.
Um Klahns Werke besser bewerten zu können, hat die Landeskirche ein Gutachten bei dem Kunsthistoriker Herbert Pötter im Auftrag gegeben, das am 9. Februar vorgestellt werden soll. Zudem veranstaltet sie am 14. März in Hannover gemeinsam mit der Evangelischen Akademie Loccum die Tagung "Künstler und Kirche im Dritten Reich", bei der Erich Klahn im Mittelpunkt stehen wird. Dessen Werke seien im Blick auf ihre kunsthistorische Bedeutung und ihre theologische Brisanz bis heute nur unzureichend interpretiert.
Die Werke von Klahn beschäftigen zurzeit auch die Klosterkammer Hannover. Die staatliche Behörde, die ehemals kirchliches Vermögen verwaltet, befindet sich in einem Rechtsstreit mit den Erben des Künstlers. Sie will die Werke Klahns nicht länger im Kloster Mariensee bei Hannover zeigen. Dort unterhielt die Klosterkammer bis 2014 ein Klahn-Museum. Sie hatte 2014 ihre Zusammenarbeit mit der Klahn-Stiftung gekündigt.
Zwei Gutachten des Kunsthistorikers Henning Repetzky und des Historikers Thomas Vogtherr belegen aus Sicht der Behörde eine zu große Nähe Klahns zum Nationalsozialismus. Der Rechtsstreit ist zurzeit beim Oberlandesgericht Celle anhängig. Vor rund einem Jahr hatte das Landgericht Hannover in erster Instanz den Erben des Künstlers Recht gegeben und die fristlose Kündigung des Vertrags für unwirksam erklärt. Dagegen legte die Klosterkammer Berufung ein.