Neubrandenburg (epd) Bis dahin liege auch das neuerliche Gutachten zum Gesundheitszustand des Angeklagten vor, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag auf Anfrage dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das erste Hauptverfahren war Mitte März aus formalen Gründen zunächst ausgesetzt worden.
Angeschlagener Gesundheitszustand
Der Angeklagte war damals wegen gesundheitlicher Probleme erneut nicht zum Termin vor dem Landgericht erschienen, so dass nicht substanziell zur Sache verhandelt werden konnte. Die Aussetzung der Hauptverhandlung sei daher nicht zu vermeiden gewesen. Dies bedeutet nach Aussage des Gerichts, dass die Hauptverhandlung nun neu begonnen wird. Relevant ist dies vor allem für die Bestimmung der heranzuziehenden Schöffen. Die Besetzung der Kammer mit Berufsrichtern ist davon nicht betroffen.
Der Mann aus einem Dorf bei Neubrandenburg war bereits zum ersten Termin am 29. Februar wegen seines angeschlagenen Gesundheitszustands nicht erschienen. Dem Angeklagten, der als SS-Sanitäter im KZ Auschwitz-Birkenau gearbeitet haben soll, wird vorgeworfen, in mindestens 3.681 Fällen Beihilfe zum Mord geleistet zu haben.
Er soll von Mitte August 1944 bis Mitte September 1944 durch seine Tätigkeit dazu beigetragen haben, dass die SS-Leute im KZ Auschwitz-Birkenau handlungsfähig waren und die Massenvernichtung von Deportierten ausführen konnten. Im Sommer 1944 war er für mehrere Wochen in der Sanitätsstaffel im KZ Auschwitz-Birkenau tätig. In diesem Zeitraum kamen laut Anklage mehrere Züge mit Häftlingen an, die in den Gaskammern umgebracht wurden. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Mann drei bis 15 Jahre Haft.