Thomas Beckmann und Markus Gutfleisch von HuK sagten: "Die Landeskirche setzt so den Weg fort, den sie 1991 begann, als sie öffentlich bekannte, Mitschuld an der Verfolgung von Homosexuellen im Dritten Reich zu tragen. Im Jahr 2002 führte sie als eine der ersten Landeskirchen die Segnung von schwulen und lesbischen Paaren ein."
Der Gleichstellungsbeschluss trage die Handschrift von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Trans*-Menschen in der Kirche. "Unser Respekt gilt der Kirchenleitung der EKBO, die im des letzten Jahr landauf, landab theologische Überzeugungsarbeit leistete," so Beckmann und Gutfleisch. "Wir fordern, dass sich die Kirche weiterhin gesellschaftlich und international für gleiche Rechte einsetzt."
Pfarrer und Pfarrerinnen in der EKBO können weiterhin die Trauung eines schwulen oder lesbischen Paares aus Gewissensgründen ablehnen. Solche Ablehnungsmöglichkeit sind allerdings auch auch bei heterosexuellen Paaren möglich. Die Landeskirche garantiert in solchen Fällen jedoch den lesbischen und schwulen Paaren, dass ihre Trauung in der Kirche dann bei einem anderen Pfarrer oder Pfarrerin stattfindet.
Durch die Entwicklung in der EKBO hofft die HuK, dass andere Landeskirchen zur Weiterentwicklung ihrer Segnungspraxis angeregt werden.