Bundesregierung will Zwangsprostitution bekämpfen

Prostituierte steht auf der Straße.
Foto: Getty Images/Iconica
Prostituierte steht auf der Straße. Strafe droht den Freiern wenn sie die Dienste einer Prostituierten in Anspruch nehmen, die nicht freiwillig im Gewerbe ist.
Bundesregierung will Zwangsprostitution bekämpfen
Die Bundesregierung will die Zwangsprostitution bekämpfen. Das Kabinett billigte am Mittwoch in Berlin einen Entwurf, wonach Freiern künftig bis zu fünf Jahre Haft drohen, wenn sie die Dienste einer Prostituierten in Anspruch nehmen, die nicht freiwillig im Gewerbe ist.

Zuhälter von Zwangsprostituierten sollen mit bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. Straffrei bleiben dem Gesetzentwurf zufolge aber Freier, die von sich aus einen Verdacht auf Zwangsprostitution bei den Behörden melden.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sagte nach der Kabinettssitzung, "Wir müssen Kinder und Frauen besser vor Menschenhandel und Zwangsprostitution schützen." Wer die Lage von Zwangsprostituierten ausnutze, müsse mit empfindlichen Strafen rechnen. Die Gewerkschaft der Polizei begrüßte den Gesetzentwurf. Der Bundesvorsitzende Oliver Malchow sagte aber, es werde schwer für die Polizei, einem Kunden eindeutig nachzuweisen, dass er wissentlich eine Zwangsprostituierte aufgesucht habe. Mehr Erfolg verspreche sich die Polizei von den Auflagen für Bordellbetreiber und Kontrollen, wie sie der Entwurf des Prostitutionsgesetzes vorschreibt.



Die Koalitionsfraktionen Union und SPD hatten sich nach langen Debatten bereits auf eine Regulierung der legalen Prostitution verständigt, die das Kabinett im März billigte. Vorgesehen sind Erlaubnispflichten für Bordellbetreiber, Anmeldepflichten für Prostituierte und eine Kondompflicht für Freier. Es sei wichtig, dass nun auch das Strafrecht verschärft werde, erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, Elke Ferner (SPD): "Wir müssen den gefährlichen Erscheinungsformen der Prostitution und den kriminellen Strukturen mit aller Härte entgegentreten."

Die Strafen für Zwangsprostitution sollen gemeinsam mit der Umsetzung der EU-Richtlinie gegen Menschenhandel beschlossen werden, die schon zu Beginn des vorigen Jahres auf den Weg gebracht worden ist. Sie sieht Haftstrafen von bis zu zehn Jahren vor für Menschenhändler, die ihre Opfer in die Prostitution zwingen, als Arbeiter ausbeuten lassen, Personen zum Betteln oder zu Straftaten zwingen oder sie in die Fänge von Organhändlern treiben.