Berliner Landeskirche plant Trauungen für Homo-Ehen

Berliner Landeskirche plant Trauungen für Homo-Ehen
Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz will homosexuelle Lebenspartner bei kirchlichen Trauungen mit Ehepaaren gleichstellen. Über einen entsprechenden Gesetzes-Vorschlag der Kirchenleitung will die Synode abstimmen, die am 8. und 9. April in Berlin zu ihrer Frühjahrstagung zusammenkommt.

Die Landeskirche wäre damit bundesweit die dritte EKD-Mitgliedskirche, die diesen Schritt gehen will. Bisher sind Traugottesdienste für gleichgeschlechtliche Lebenspartner nur in den Landeskirchen in Hessen und Nassau und im Rheinland möglich.

Die Bibel beschreibe neben der Verbindung von Mann und Frau auch andere Beziehungen zweier Menschen, die auf Fürsorge, Verantwortlichkeit, Verlässlichkeit und Vertrauen auf eine dauerhafte Verbindung gegründet seien, heißt es in der Vorlage der Kirchenleitung. Das Kirchengesetz soll am 1. Juli 2016 in Kraft treten.

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In Berlin, Brandenburg und Ostsachsen waren bislang seit 2002 nur Segnungsgottesdienste für Homosexuelle in eingetragenen Lebenspartnerschaften zugelassen. Seitdem erhielten in der Landeskirche mehr als 200 gleichgeschlechtliche Paare den kirchlichen Segen.

Ablehung muss begründet werden

Pfarrer und Gemeinden können dem Gesetzentwurf zufolge zwar auch weiterhin Trauungen gleichgeschlechtlicher Paare ablehnen, müssen dies jedoch begründen. Mehrere Gemeinden, die die Gleichstellung homo- und heterosexueller Paare bei Trauungen ablehnen, haben beantragt, das Kirchengesetz von der Tagesordnung zu nehmen und nicht zu beschließen. Die 114 Kirchenparlamentarier vertreten rund eine Million Protestanten in 27 Kirchenkreisen mit rund 1.300 Gemeinden in Berlin, Brandenburg und der Region Görlitz.