Choralsingen als Kulturerbe ausgezeichnet

Choralsingen als Kulturerbe ausgezeichnet
Die Sternsinger, das Schützenwesen, die Volkstanzbewegung und das Choralsingen sind am Freitag als Immaterielles Kulturerbe ausgezeichnet worden.

Auch das Ehrsame Narrengericht zu Grosselfingen, die manuelle Glasfertigung und das Kneippen erhielten ihre Urkunden zur Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis lebendiger Traditionen, wie die Deutsche Unesco-Kommission in Bonn mitteilte. Verliehen wurden die Urkunden von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU), der Kulturministerkonferenz und der Unesco-Kommission.

Mit dem Choralsingen werde nicht nur eine protestantisch geprägte musikalische Tradition gewürdigt, sondern auch deren Weiterentwicklung bis hin zu modernen A-cappella-Variationen, heißt es in der Begründung für die Auszeichnung. Der Eintrag in das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes geht auf die Initiative des Kulturbüros der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zurück.

Bisher 34 Traditionen im deutschen Verzeichnis

Beim Brauch des Sternsingens ziehen Kinder rund um den Dreikönigstag am 6. Januar von Haus zu Haus, kennzeichnen die Tür mit Kreide und sammeln dabei Spenden. Das "Kneippen" geht auf den bayerischen Pfarrer Sebastian Kneipp (1821-1897) zurück. Zu den von ihm entwickelten Naturheilverfahren gehört vor allem das Wassertreten zur Abhärtung. Die Aufnahme der manuellen Glasfertigung in das immaterielle Kulturerbe würdigt die Bemühungen um den Erhalt der Ausbildung und des technischen Know-hows sowie der musealen Vermittlung einer aussterbenden Handwerkskunst.

Das Schützenwesen in Deutschland vereinigt Schützenvereine mit regional unterschiedlichen Bräuchen und Traditionen. Dazu zählen Schützenfeste und Paraden, die Kür eines Schützenkönigs durch ein Königsschießen sowie Uniformen, Abzeichen und Fahnen. Auch die Volkstanzbewegung umfasst verschiedene regional geprägte Tanzformen zu jeweils landestypischer Musik. Das Ehrsame Narrengericht zu Grosselfingen in Baden-Württemberg ist eine über Jahrhunderte gepflegte Fastnachtstradition, die in unregelmäßigen Abständen von drei bis sieben Jahren stattfindet.



Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Seit 2003 unterstützt die Unesco den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt solcher Kulturformen, die von Generation zu Generation weitergegeben werden.

Derzeit sind 391 Bräuche, Darstellungskünste, Handwerkstechniken und Naturwissen aus aller Welt als Immaterielles Kulturerbe anerkannt, darunter der Tango aus Argentinien und Uruguay, die traditionelle chinesische Medizin und die italienische Geigenbaukunst. Das bundesweite Verzeichnis umfasst bisher 34 Traditionen, von den Passionsspielen in Oberammergau bis zum rheinischen Karneval.