München (epd) Die bayerische Justiz beschäftigt der Fall einer strenggläubigen Muslima, die als Zeugin vor Gericht aus religiösen Gründen ihr Gesicht nicht zeigen will. Die vollverschleierte Frau solle am 17. März erneut in einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht München aussagen, sagte Gerichtssprecherin Andrea Titz am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). In erster Instanz hatte sie den Schleier nicht lüften wollen, was beim Amtsrichter auf Unverständnis stieß. Weder das bayerische Justizministerium noch das Bundesjustizministerium wollten zu dem Fall Stellung nehmen.
Richter: Konnte Glaubwürdigkeit nicht beurteilen
In dem Verfahren steht ein Mann vor Gericht, der die Frau beleidigt haben soll. Vom Amtsgericht war der Angeklagte im November freigesprochen worden. Die Zeugin wollte ihr Gesicht auch auf richterliche Aufforderung hin nicht zeigen. Titz sagte, der Amtsrichter habe die Glaubwürdigkeit der Frau nicht beurteilen können, weil Gesicht und Mimik nicht erkennbar gewesen seien: "Letztlich hat er nur mit einem schwarzen Tuch gesprochen." Dazu sei gekommen, dass ein zweiter Zeuge die angeblichen Beleidigungen des Angeklagten in Richtung der Frau ("Arschloch", "Du gehörst hier nicht her") nicht gehört haben will.
Damit habe Aussage gegen Aussage gestanden. Der Richter habe daher den Angeklagten freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte gegen den Freispruch Berufung ein.
Titz sagte, Richter könnten Zeugen wegen unangemessener Kleidung auch zu einem Ordnungsgeld verurteilen, weil sie damit ihrer Zeugenpflicht nicht nachkommen. In diesem Fall sei es aber um eine "Geldstrafe im unteren Bereich" gegangen. Der Richter habe wegen der Verhältnismäßigkeit von einer Strafe für die vollverschleierte Frau abgesehen. Sollte die Zeugin am 17. März noch einmal mit Vollschleier erscheinen, liege es wiederum im Ermessen des Richters, wie er mit der Frau umgehe.
Keine gesetzlichen Regelungen
Der Vorsitzende des Bayerischen Richtervereins, Walter Groß, wollte den aktuellen Fall nicht bewerten. Der Richter im laufenden Verfahren müsse sich eine Meinung bilden, ob es zur Wahrheitsfindung nötig ist, das Gesicht und die Mimik eines Menschen zu sehen. "Dort kann ich ablesen, ob jemand unsicher ist, zu Boden schaut oder ob das eben nicht der Fall ist", sagte Groß dem epd.
Es gebe keine gesetzlichen Regelungen zu Kleidungsvorschriften vor Gericht, unterstrich Groß. In der Sitzung habe der Richter die sogenannte Sitzungspolizei und bestimme das in eigener Verantwortung. "Da kann es durchaus vorkommen, dass ich einen Beteiligten auffordere, die Mütze abzunehmen oder den Kaugummi herauszunehmen", sagte er: "Aber geschriebene Regeln gibt es nicht."
In München gehe es nun darum, das Grundrecht auf Glaubensfreiheit abzuwägen. "Ist es zur Wahrheitsfindung erforderlich, einen persönlichen Eindruck vom Zeugen zu haben, dann wird an der Stelle die Religionsfreiheit zurücktreten müssen", sagte Groß. Dennoch könne es Möglichkeiten geben, die Situation für den Zeugen zu erleichtern. So könnte beispielsweise die Öffentlichkeit für diesen Moment ausgeschlossen werden. "Den Richter gegen eine Richterin zu tauschen, geht allerdings nicht", sagte Groß, der Direktor des Amtsgerichts Fürth ist.