Voßkuhle: Keine Verfahrenshindernisse in NPD-Verbotsverfahren

Voßkuhle: Keine Verfahrenshindernisse in NPD-Verbotsverfahren
Das NPD-Verbotsverfahren scheitert diesmal nicht wegen V-Leuten: Das Bundesverfassungsgericht ist der Ansicht, dass keine Verfahrenshindernisse vorliegen.

Karlsruhe (epd)Vor dem Bundesverfassungsgericht ist am Mittwoch die Verhandlung über ein Verbot der NPD fortgeführt worden. Das Gericht sei zu der vorläufigen Einschätzung gekommen, dass keine Verfahrenshindernisse vorliegen, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle in Karlsruhe. Damit scheitert das NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe diesmal nicht wegen V-Leuten. Das erste NPD-Verbotsverfahren war 2003 an Informanten des Verfassungsschutzes in der Partei gescheitert.

Mündliche Verhandlung bis Donnerstag

Die rechtsextreme Partei steht seit Dienstag zum zweiten Mal auf dem Prüfstand des höchsten deutschen Gerichts. Der Bevollmächtigte des Bundesrats, Christian Waldhoff, hatte am ersten Tag der mündlichen Verhandlung erklärt, bundesweit seien elf V-Leute auf der Führungsebene abgeschaltet worden. Eine Ausspähung der Prozessstrategie und Kommunikation mit dem Verfahrensbevollmächtigten der NPD habe es nicht gegeben.

Die mündliche Verhandlung in Karlsruhe ist zunächst auf drei Tage bis Donnerstag angesetzt. Mit einer Entscheidung wird frühestens in drei Monaten gerechnet. Die Bundesländer hatten den neuerlichen Verbotsantrag über den Bundesrat im Dezember 2013 eingereicht.