Niedersachsens Ministerpräsident wird nicht in Salzhemmendorf-Prozess aussagen

Niedersachsens Ministerpräsident wird nicht in Salzhemmendorf-Prozess aussagen
Im Prozess wegen des Brandanschlages auf ein bewohntes Flüchtlingsheim in Salzhemmendorf bei Hameln wird Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) nicht als Zeuge vernommen. Das Urteil wird für den 17. März erwartet.

Hannover, Salzhemmendorf (epd)"Die Äußerung einer Person des öffentlichen Lebens hat keinen Einfluss auf die richterliche Entscheidung", sagte Richter Wolfgang Rosenbusch am Montag vor dem Landgericht Hannover. Weil hatte den Anschlag in einer ersten Reaktion bei der Besichtigung des Tatortes als "versuchten Mord" bezeichnet. Verteidiger Roman von Alvensleben kritisierte, damit habe der Ministerpräsident auf die rechtliche Bewertung eingewirkt.

Anklage: Versuchter Mord

Bei dem Anschlag waren Ende August vergangenen Jahres eine Frau aus Simbabwe und ihre drei Kinder nur knapp dem Feuer entkommen. Verletzt wurde niemand. Die Staatsanwaltschaft wirft zwei Männern im Alter von 25 und 31 Jahren sowie einer 24-jährigen Frau gemeinschaftlich versuchten Mord und versuchte schwere Brandstiftung vor (Az: 39 Ks 20/15). Die Mutter aus Afrika leidet seither unter schweren psychischen Problemen.

Am fünften Prozesstag wies der Vorsitzende Richter Rosenbusch auch alle weiteren Anträge der Verteidigung zurück. Die Rechtsanwälte hatten unter anderem weitere Gutachten angefordert. Sie wollten auch noch andere Sachverständige und Zeugen hören. Rechtsanwalt von Alvensleben betonte, sein Mandant Dennis L. (31) habe keine fremdenfeindliche Gesinnung. Dennis L. hatte gestanden, einen Molotow-Cocktail durch eine geschlossene Fensterscheibe in das überwiegend von Asylbewerbern bewohnte Mehrfamilienhaus geworfen zu haben.

Die Verteidigung zog zudem ein psychiatrisches Gutachten zum Alkoholkonsum der beiden angeklagten Männer wegen des Verdachts der Befangenheit in Zweifel. Aus Sicht des Richters war der Gutachter jedoch keinesfalls voreingenommen, sondern bewertete die Sachlage objektiv. Weitere Gutachten brächten keinen neuen Erkenntnisstand zur Sache, befand er.

Brandanschlag gestanden

Nach der vorläufigen Beweisaufnahme bestünden erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte zur Tatzeit fremdenfeindlich gedacht habe, sagte Rosenbusch im Blick auf Dennis L. Zu Beginn der Verhandlung verlas er die Vorstrafen der Angeklagten. Danach wurden Dennis L. und Sascha D. wegen Sachbeschädigung oder Körperverletzung mehrfach zu Geld- oder Bewährungsstrafen verurteilt.

Die Angeklagten haben den Brandanschlag gestanden. Sie führten die Tat vor allem auf ihren hohen Alkoholkonsum zurück - dadurch hätten sie die Kontrolle über ihre Handlungen verloren. Gegenüber der ursprünglichen Planung hat sich der Prozess weiter verzögert. Das Urteil wird jetzt für den 17. März erwartet.