Hannover, Salzhemmendorf (epd)Es sei erforderlich, einen Sachverständigen für Brand- und Explosionstechnik hören, sagte Rechtsanwalt Christoph Rautenstengel am Montag vor dem Landgericht Hannover. Der von den Angeklagten gebastelte Molotow-Cocktail sei wegen seiner besonderen Bauart mit Holzspänen nicht geeignet, ein ganzes Haus in Brand zu setzen.
Bei dem Prozess müssen sich zwei Männer im Alter von 25 und 31 Jahren sowie eine 24-jährige Frau wegen gemeinschaftlich versuchten Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung verantworten. Bei dem Anschlag waren Ende August vergangenen Jahres eine Frau aus Simbabwe und ihre drei Kinder nur knapp dem Feuer entkommen. Verletzt wurde niemand (Az: 39 Ks 20/15).
Gutachten zur Extremismusforschung verlangt
Verteidigerin Tanja Brettschneider zog zudem ein psychiatrisches Gutachten zum Alkoholkonsum der beiden angeklagten Männer wegen des Verdachts der Befangenheit in Zweifel. Der Sachverständige sei ihrem Mandanten Dennis L. (31) gegenüber voreingenommen und nicht neutral gewesen. Es gebe viele Anzeichen, die für eine verminderte Schuldfähigkeit sprächen. Der Sachverständige hatte am Freitag erklärt, eine verminderte Schuldfähigkeit liege bei Dennis L. nicht vor. Bei dem 25-jährigen Sascha D. stellte er dagegen eine Alkoholkrankheit fest.
Rechtsanwalt Roman von Alvensleben beantragte ein drittes Gutachten zur Extremismusforschung. Sein Mandant habe keine fremdenfeindliche Gesinnung. Zu Beginn des fünften Verhandlungstages verlas Richter Wolfgang Rosenbusch die Vorstrafen der Angeklagten. Danach wurden Dennis L. und Sascha D. wegen Sachbeschädigung oder Körperverletzung mehrfach zu Geld- oder Bewährungsstrafen verurteilt.
Die Angeklagten haben die Tat gestanden. Sie führten den Anschlag vor allem auf ihren hohen Alkoholkonsum zurück - dadurch hätten sie die Kontrolle über ihre Handlungen verloren. Sie hätten jedoch keine Tötungsabsicht gehabt und seien nicht fremdenfeindlich gesinnt.