Erste Täter nach Übergriffen in Kölner Silvesternacht verurteilt

Erste Täter nach Übergriffen in Kölner Silvesternacht verurteilt
Drei Männer sind wegen Diebstählen in der Silvesternacht vom Kölner Amtsgericht zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Sexuelle Übergriffe wurden ihnen nicht vorgeworfen.

Köln (epd)Knapp zwei Monate nach den Angriffen auf Frauen in der Silvesternacht in Köln sind drei junge Flüchtlinge verurteilt worden. Das Amtsgericht Köln sprach am Mittwoch einen 23 Jahre alten Mann aus Marokko wegen Diebstahls und Besitzes von Drogen schuldig und verhängte eine sechsmonatige Haftstrafe auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von 100 Euro. In einem weiteren Verfahren wurden ein Marokkaner und ein Mann aus einem derzeit noch ungeklärten Herkunftsland ebenfalls wegen Diebstahls zu Bewährungsstrafen verurteilt. Sexuelle Übergriffe wurden den drei Männern nicht vorgeworfen.

Smartphone gestohlen

Die Verfahren fanden unter großem Medieninteresse statt. In der Silvesternacht hatten am Kölner Hauptbahnhof Gruppen junger Männer vor allem aus dem nordafrikanischen und arabischen Raum vorwiegend Frauen sexuell belästigt und bestohlen. Bislang sind bei der Staatsanwaltschaft Köln rund 1.100 Anzeigen eingegangen. Termine für weitere Verfahren gibt es am Amtsgericht derzeit noch nicht.

In dem ersten Prozess wurde der 23-jährige Asylsuchende verurteilt, weil er in der Silvesternacht kurz nach 23 Uhr einer 20 Jahre alten Frau aus Baden-Württemberg ihr Smartphone gestohlen hatte. Zum Tatzeitpunkt hatte der Mann mehr als ein Promille Alkohol im Blut. Zudem wurden bei ihm 0,1 Gramm Amphetamin sichergestellt. Vor Gericht räumte der Mann die Tat ein und entschuldigte sich.

Die junge Frau hatte mit einer Gruppe von Freundinnen den Jahreswechsel am Kölner Dom feiern wollen. Als sie mit ihrem Handy die Kirche fotografierte, entriss ihr der Angeklagte das Mobiltelefon und flüchtete. Die Frau verfolgte den jungen Mann und konnte ihn fassen. Als sie ihn festhielt, habe der Täter ihr das Smartphone zurückgegeben, berichtete die 20-Jährige, die als Zeugin gehört wurde. Sie sei auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofes auch begrabscht worden, könne aufgrund der großen Menschenmenge aber nicht sagen, wer sie angefasst habe. Der Angeklagte bestritt über seinen Anwalt, an sexuellen Attacken beteiligt gewesen zu sein.

Beute nicht wieder aufgetaucht

In dem zweiten Verfahren gestanden zwei 18 und 22 Jahre alte Männer, gemeinsam mit zwei anderen bislang unbekannten Tätern in der Silvesternacht auf der Hohenzollernbrücke eine Tasche mit einem Fotoapparat gestohlen zu haben. Das Gericht verurteilte den 22-jährigen Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung. Der 18-jährige Komplize wurde zu einer Jugendstrafe verurteilt, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Der jüngere Täter stammt aus Marokko, die Herkunft des älteren Angeklagten blieb unklar. Die Beute ist bislang nicht wieder aufgetaucht, bei den Komplizen handelt es sich möglicherweise um Zufallsbekanntschaften. Das Opfer konnte die beiden jungen Männer festhalten und die Polizei rufen. Auch in diesem Fall räumten beide Angeklagte die Vorwürfe ein und entschuldigten sich.