Hildesheim, Berlin (epd)Dieser solle neben den bereits vorliegenden Fällen untersuchen, ob es weitere sexuelle Übergriffe durch den ehemaligen Priester Peter R. gegeben habe, teilte ein Sprecher am Donnerstag mit. Zuvor waren Rufe nach unabhängigen Ermittlern lauter geworden. Neben dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, forderte am Donnerstag auch der seinem Amt angegliederte Betroffenenrat vollständige Aufklärung von unabhängiger Seite.
Vorbild Bistum Regensburg
Der Gutachter solle eng mit der zuständigen Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten, sagte ein Sprecher. Das Bistum will in Kürze bekanntgeben, wer mit der Aufarbeitung beauftragt wird.
Der WDR hatte am Mittwoch über einen neuen mutmaßlichen Missbrauchsfall berichtet. Eine 39-jährige Frau hatte sich nach Angaben des Senders gemeldet und von sexuellen Übergriffen durch Peter R. in ihrer Jugend berichtet. Es handele sich um die Mutter einer heute 20-jährigen jungen Frau, die im vergangenen Jahr selbst sexuelle Übergriffe durch den pensionierten Pfarrer öffentlich gemacht hatte, die sie als Elfjährige erlebt habe.
Peter R. gilt als zudem einer der Haupttäter im Missbrauchsskandal am Berliner Gymnasium Canisius-Kolleg, der im Januar 2010 bekanntwurde. Seine dortigen Taten aus den 1970er und 80er Jahren sind aber inzwischen verjährt. Später arbeitete er rund 20 Jahre lang im Bistum Hildesheim.
Der Betroffenenrat hatte am Donnerstagmorgen unter anderem bedauert, dass die Berliner Staatsanwaltschaft weder gegen R. noch gegen die Verantwortlichen des Bistums Hildesheim Ermittlungen einleiten oder wiederaufnehmen will. Der Rat ist ein Gremium aus 15 Mitgliedern, die sexualisierte Gewalt in unterschiedlicher Form erlebt haben und zu diesem Thema arbeiten.
Der Unabhängige Missbrauchsbeauftragte Rörig selbst hatte am Mittwoch die Sorge geäußert, dass es im Bistum Hildesheim möglicherweise weitere noch unaufgeklärte Missbrauchsfälle geben könnte. Er hatte in der Konsequenz gefordert, dass die Verantwortlichen eine "angesehene unabhängige Persönlichkeit mit der Aufarbeitung beauftragen, die in diesem Bereich schon Erfahrung gesammelt hat und kompetent ist".
Mangelnde gesetzliche Grundlagen
Als Vorbild verwiesen Rörig und auch der Betroffenenrat auf das Bistum Regensburg, das zur Aufklärung der Fälle rund um den Knabenchor der "Domspatzen" einen Rechtsanwalt eingeschaltet habe. Wesentlich für die Aufarbeitung seien auch in Hildesheim ein vorbehaltloser Zugang zu den Akten des Bistums, Zugang zu Opfern und Zeugen betonte der Betroffenenrat.
Das Gremium hatte zudem kritisiert, dass mangelnde gesetzliche Grundlagen gerade im kirchlich-institutionellen Bereich immer wieder zulasten der Opfer gingen. Die Opfer hätten kein Recht auf Akteneinsicht und damit keinen Anspruch auf angemessene Beteiligung in disziplinarrechtlichen Verfahren. Täter würden dadurch teils jahrzehntelang geschützt.