Der schleswig-holsteinische Landtag hat vergangene Woche einen Änderungsantrag zum Gesetz über Sonn- und Feiertage eines SPD-Abgeordneten beschlossen. Am Volkstrauertag und am Totensonntag gilt die Feiertagesruhe in Schleswig-Holstein künftig von 6 bis 20 Uhr, am Karfreitag von 2 bis 2 Uhr des folgenden Tages.
Der Schleswiger evangelische Bischof Gothart Magaard hatte die Diskussion über eine Lockerung des Feiertagsgesetzes als bedauerlich bezeichnet. Der nun beschlossene Weg schränkt den Schutz der stillen Tage jedoch in deutlich geringerem Umfang ein als es ein Antrag der Piraten vorgesehen hatte.
In Hamburg, beispielsweise, gilt die nun in Schleswig-Holstein eingeführte neue Feiertagsruhe schon seit ein paar Jahren. "Es gilt weiterhin, hervorzuheben, wie wichtig es ist, dass die Gesellschaft Zeiten des Schweigens und der Stille ermöglicht – auch aus dem Wissen um ihre Bedeutung für unser Zusammenleben und für den Einzelnen", sagte Stefan Döbler, Pastor und Referent der Nordkirche, gegenüber evangelisch.de.
"Die auf das Jahr gesehen kurzen Unterbrechungen von Alltag und Trubel sind eine Säule der menschlichen Kultur, des Respekts und der Achtung voreinander und vor unseren Verstorbenen", sagt Stefan Döbler. Die Feiertage blieben ein schützender Raum, in dem Menschen ihren schmerzhaften Erfahrungen mit Leid, Sterben und Tod, mit Abschied und Verlust begegnen könnten.
Nach der bisherigen Regelung galt das Verbot am Volkstrauertag und am Totensonntag in Schleswig-Holstein von vier Uhr morgens sowie am Karfreitag den gesamten Tag. Grundlage ist das Sonn- und Feiertagsgesetz, das öffentliche Veranstaltungen verbietet, die dem Ernst stiller Feiertage widersprechen oder den Gottesdienst stören.
Das Argument, es sollte jedem selbst überlassen bleiben, zu entscheiden, wie man Feiertage begeht, empfindet Döbler als nicht stichhaltig: "Die private Feiertagsgestaltung stand auch vor der Landtagsentscheidung jedem frei. Allein im öffentlichen Raum galt für die wenigen stillen Tage im Jahr ein besonderer Schutz. Deshalb konnte von einer Bevormundung an drei stillen Tagen von insgesamt 365 Tagen im Jahr keine Rede sein."