Am Entwurf von Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) kritisiert das katholische Laiengremium vor allem, dass zu wenige Beratungsgespräche für die Prostituierten vorgesehen seien. Für den kontinuierlichen Schutz der Prostituierten seien persönliche Kontakte im Rahmen von Anmeldung und Gesundheitsberatung unerlässlich.
Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution
Die CDU hatte gefordert, dass sich junge Prostituierte unter 21 Jahren zweimal im Jahr gesundheitlich beraten lassen und ihre Tätigkeit jedes Jahr bei den Behörden neu anmelden müssen. Prostituierte über 21 sollten sich einmal im Jahr beraten lassen und alle zwei Jahre anmelden. Nach dem Entwurf von Schwesig müssen sich die Prostituierten wesentlich seltener registrieren und beraten lassen.
Über das Gesetz hinaus forderte der Präsident des Komitees ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution. Diese Formen der Ausbeutung müssten konsequent unterbunden und die Verantwortlichen wirksam belangt werden, erklärte Sternberg.
Das Zentralkomitee lehnt zwar die Prostitution als solche ab, ist aber engagiert "in der Sorge um den Schutz der in der Prostitution Tätigen". "Nach unserem christlichen Menschenbild greifen Nachfrage und Angebot sexueller Dienstleistungen die Menschenwürde an und führen nicht zu einem erfüllten Lebensentwurf", betonte Sternberg.