Düsseldorf (epd)Im September vergangenen Jahres hatte der Generalbundesanwalt Anklage gegen Nils D. erhoben, im Dezember ließ der sechste Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf die Anklage zur Hauptverhandlung zu (AZ: OLG Düsseldorf, III - 6 StS 5/15). Er gilt auch als wichtiger Zeuge in Verfahren gegen andere heimgekehrte Islamisten.
Nils D., der sich in Syrien nach Medienberichten Abu Ibrahim genannt haben soll, habe sich von Oktober 2013 bis November 2014 in Syrien dem "Islamischen Staat im Irak und Großsyrien" angeschlossen, heißt es in der Anklage. Er habe sich eine Schusswaffe und Handgranaten verschafft und sei im Umgang damit sowie im Bau von Sprengsätzen geschult worden, um gegebenenfalls für den "Islamischen Staat" zu kämpfen.
Anklage: In Spezialeinheit eingebunden
Daneben soll Nils D. laut Anklage unter anderem von April bis November 2014 in eine Spezialeinheit zur Festnahme von Deserteuren aus den Reihen des IS und in die Verwaltung von IS-Gefängnissen eingebunden gewesen sein. Ihm wird vorgeworfen, bei verschiedenen Gelegenheiten Wachdienst zum Schutz von IS-Stützpunkten geleistet zu haben.
Der Angeklagte soll zudem beim bewaffneten Transport von verletzten IS-Kämpfern und der Bestattung eines toten Gefangenen geholfen und bei einem Gefangenenverhör als Dolmetscher fungiert haben. Der Anklage zufolge entlastete Nils D. während des gesamten Zeitraums den IS um 7.000 bis 9.000 Euro, indem er seinen Lebensunterhalt in Syrien zum Großteil selbst finanzierte.