Die bisherigen drei Pflegestufen werden Anfang 2017 durch fünf Pflegegrade abgelöst. Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird um weitere 0,2 Prozentpunkte auf dann 2,55 Prozent des Bruttoeinkommens erhöht. Insgesamt steigt das Budget der Pflegeversicherung im Rahmen der Pflegereform, deren zweiter und entscheidender Schritt nun beschlossen ist, um ein Fünftel oder gut sechs Milliarden Euro.
Von 2017 an setzt die Hilfe früher ein und erreicht voraussichtlich 500.000 Demenzkranke zusätzlich. Die Leistungen werden bei zunehmender Pflegebedürftigkeit höher ausfallen, insbesondere, so lange die Menschen von Angehörigen und Pflegediensten versorgt werden.
Rund 2,7 Millionen pflegebedürftige Menschen, die bereits Leistungen beziehen, werden im Verlauf des kommenden Jahres automatisch neu eingestuft. Dabei soll niemand schlechtergestellt werden. Von 2017 an müssen die Begutachter der Pflegekassen auch die kognitiven und psychischen Einschränkungen eines Pflegebedürftigen berücksichtigen. Das ist der Schlüssel für eine bessere Versorgung der rund 1,6 Millionen Demenzkranken, um die seit zehn Jahren unter wechselnden Regierungen gerungen worden ist.
Heimbetreiber und Pflegekassen werden verpflichtet, bis September 2016 die Pflegesätze und Personalschlüssel neu zu verhandeln, um auf die Umstellung vorbereitet zu sein. Der Eigenbeitrag der Bewohner für die Pflege steigt künftig nicht mehr, wenn sie in einen höheren Pflegegrad kommen. Dafür zahlen Heimbewohner mit geringem Pflegegrad mehr. Mit dem Gesetz werden auch die irreführenden Pflegenoten für Heime und Pflegedienste abgeschafft - allerdings erst in drei Jahren.