Ab Dienstag beschäftigt sich das Oberlandesgericht Frankfurt erneut mit Genozid-Vorwürfen gegen den ehemaligen ruandischen Bürgermeister Onesphore Rwabukombe. Er war im Februar von dem Frankfurter Gericht wegen Beihilfe zum Völkermord zu 14 Jahren Haft verurteilt worden (AZ: 5-3 StE 4/10-4-3/10). Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe kippte das Urteil jedoch im Mai und sah eine mögliche schwerere Schuld des Angeklagten. Dem 58-Jährigen droht nun lebenslange Haft.
Das Gericht muss erneut prüfen, ob Rwabukombes Rolle bei einem Massaker an Tutsi-Flüchtlingen als Täterschaft und nicht nur als Beihilfe zu werten ist. Verfolgte Angehörigen der Tutsi-Minderheit hatten sich im April 1994 auf das Kirchengelände des Ortes Kiziguro geflüchtet. Mindestens 400 Menschen wurden laut Beweisaufnahme zumeist auf qualvolle Weise getötet. Rwabukombe war demnach am Tatort und forderte Kraft seiner Autorität als Bürgermeister zum Töten auf. Die Beweisaufnahme der Vorinstanz hat der BGH nicht beanstandet.
In Ruanda wurden 1994 rund 800.000 Tutsi sowie gemäßigte Angehörige der Volksgruppe der Hutu von Hutu-Extremisten ermordet.